Das Bundesjustizministerium sieht Sterbehilfe-Verbote kritisch: Palliativmedizinisch tätige Ärzte könnten sich nach neuer Vorschrift strafbar machen!
Datum: Donnerstag, dem 05. November 2015
Thema: Recht-News


Zum angestrebten Verbot organisierter Sterbehilfe:

Berlin (ots) - Das Bundesjustizministerium von Minister Heiko Maas (SPD) hat Vorbehalte gegen das angestrebte Verbot organisierter Sterbehilfe.

Eine Regelung, die eine "geschäftsmäßige Förderung" der Selbsttötung unter Strafe stelle, berge "das Risiko, dass Mediziner, die mehrfach Suizidbeihilfe leisteten, mit Strafbarkeit bedroht würden", heißt es in einer internen Stellungnahme an Abgeordnete des Bundestags, die dem Berliner "Tagesspiegel" (Donnerstagausgabe) vorliegt.

Damit wendet sich das Ministerium gegen den aussichtsreichsten der vier derzeit im Parlament diskutierten Entwürfe, der aus der Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) sowie rund 270 weiterer Abgeordneter stammt.

Die amtliche Kritik verstärkt Bedenken der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, die Zweifel anmelden, ob der Entwurf dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot genüge.

Insbesondere palliativmedizinisch tätige Ärzte, die ihre sterbenden Patienten berieten und ihnen Medikamente verschrieben, könnten sich nach der neuen Vorschrift strafbar machen, hieß es in einem entsprechenden Gutachten.

Das Justizministerium wollte seine Stellungnahme bis zum Abschluss der Beratungen geheim halten, musste sie jedoch auf Druck des Berliner Verwaltungsgerichts herausgeben.

http://www.tagesspiegel.de/politik/entscheidung-im-bundestag-das-justizministerium-hat-bedenken-gegen-sterbehilfe-verbot/12541302.html

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/2790/3165846, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Das Bundesjustizministerium von Minister Heiko Maas (SPD) hat Vorbehalte gegen das angestrebte Verbot organisierter Sterbehilfe.

Eine Regelung, die eine "geschäftsmäßige Förderung" der Selbsttötung unter Strafe stelle, berge "das Risiko, dass Mediziner, die mehrfach Suizidbeihilfe leisteten, mit Strafbarkeit bedroht würden", heißt es in einer internen Stellungnahme an Abgeordnete des Bundestags, die dem Berliner "Tagesspiegel" (Donnerstagausgabe) vorliegt.

Damit wendet sich das Ministerium gegen den aussichtsreichsten der vier derzeit im Parlament diskutierten Entwürfe, der aus der Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) sowie rund 270 weiterer Abgeordneter stammt.

Die amtliche Kritik verstärkt Bedenken der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, die Zweifel anmelden, ob der Entwurf dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot genüge.

Insbesondere palliativmedizinisch tätige Ärzte, die ihre sterbenden Patienten berieten und ihnen Medikamente verschrieben, könnten sich nach der neuen Vorschrift strafbar machen, hieß es in einem entsprechenden Gutachten.

Das Justizministerium wollte seine Stellungnahme bis zum Abschluss der Beratungen geheim halten, musste sie jedoch auf Druck des Berliner Verwaltungsgerichts herausgeben.

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