Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, fordert ein Verbot von Sterbehilfevereinen!
Datum: Dienstag, dem 03. November 2015
Thema: Recht-News


Frank Ulrich Montgomery zu Sterbehilfevereinen:

Berlin (ots) - Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat im Vorfeld der Bundestagsentscheidung über eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe am kommenden Freitag seine Forderung nach einem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe bekräftigt.

In einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten stellte er sich hinter den Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), der ein Verbot jeder Form geschäftsmäßiger Sterbehilfe vorsieht und auf weitere rechtliche Regelungen verzichtet.

Zugleich wies er Behauptungen zurück, der Entwurf kriminalisiere die Ärzte. Nach eingehender inhaltlicher und rechtlicher Prüfung könne die Bundesärztekammer keine Gefahr der Kriminalisierung der Ärzteschaft erkennen.

"Dieses Argument dient ausschließlich der Verunsicherung der Abgeordneten und auch einiger Ärzte", stellte der BÄK-Präsident gegenüber den Bundestagsabgeordneten klar.

Unwahr sei auch die Behauptung, es gäbe einen "Flickenteppich" von Bestimmungen in den ärztlichen Berufsordnungen.

Richtig sei vielmehr, dass aus Gründen des Föderalismus unterschiedliche Formulierungen Eingang in die Berufsordnungen gefunden hätten.

"Alle 17 Kammerpräsidenten Deutschlands haben daher in einer Pressekonferenz am 5. Dezember 2014 gemeinsam festgestellt, dass es nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehört, sich am Suizid eines Patienten helfend zu beteiligen.

Dies beinhaltet die in allen 17 Berufsordnungen wortgleich verankerte "Generalpflichtenklausel" (§ 1(2) MBO)", so Montgomery.

Anders als behauptet, würden die Ärztekammern auch keine Approbationen entziehen. Dazu seien die Ärztekammern überhaupt nicht legitimiert.

"Vielmehr handelt es sich hierbei um eine den staatlichen Behörden vorbehaltene Aufgabe", heißt es abschließend in dem Schreiben.

Pressekontakt:

Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/9062/3163949, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat im Vorfeld der Bundestagsentscheidung über eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe am kommenden Freitag seine Forderung nach einem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe bekräftigt.

In einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten stellte er sich hinter den Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), der ein Verbot jeder Form geschäftsmäßiger Sterbehilfe vorsieht und auf weitere rechtliche Regelungen verzichtet.

Zugleich wies er Behauptungen zurück, der Entwurf kriminalisiere die Ärzte. Nach eingehender inhaltlicher und rechtlicher Prüfung könne die Bundesärztekammer keine Gefahr der Kriminalisierung der Ärzteschaft erkennen.

"Dieses Argument dient ausschließlich der Verunsicherung der Abgeordneten und auch einiger Ärzte", stellte der BÄK-Präsident gegenüber den Bundestagsabgeordneten klar.

Unwahr sei auch die Behauptung, es gäbe einen "Flickenteppich" von Bestimmungen in den ärztlichen Berufsordnungen.

Richtig sei vielmehr, dass aus Gründen des Föderalismus unterschiedliche Formulierungen Eingang in die Berufsordnungen gefunden hätten.

"Alle 17 Kammerpräsidenten Deutschlands haben daher in einer Pressekonferenz am 5. Dezember 2014 gemeinsam festgestellt, dass es nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehört, sich am Suizid eines Patienten helfend zu beteiligen.

Dies beinhaltet die in allen 17 Berufsordnungen wortgleich verankerte "Generalpflichtenklausel" (§ 1(2) MBO)", so Montgomery.

Anders als behauptet, würden die Ärztekammern auch keine Approbationen entziehen. Dazu seien die Ärztekammern überhaupt nicht legitimiert.

"Vielmehr handelt es sich hierbei um eine den staatlichen Behörden vorbehaltene Aufgabe", heißt es abschließend in dem Schreiben.

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