Kinder auf der Piste: Wer zahlt bei einem Skiunfall?
Datum: Donnerstag, dem 10. Februar 2011
Thema: Recht-Infos


R+V-Infocenter: Bei Unfällen mit kleinen Kindern gehen Geschädigte oft leer aus - ab 7 Jahren hängt die Haftung von persönlicher Reife ab!

In vielen Bundesländern stehen die Winterferien vor der Tür. Für viele wintersportbegeisterte Eltern ist es dann selbstverständlich, ihre Kinder mit auf die Piste zu nehmen. Doch wer haftet, wenn diese beim Skifahren einen Unfall verursachen? Grundsätzlich sind die Aufsichtspersonen - also etwa die Eltern oder ein Skilehrer - für die kleinen Wintersportler verantwortlich. Wenn trotz ausreichender Aufsicht etwas passiert, kann das den Geschädigten jedoch teuer zu stehen kommen: Bei Jungen und Mädchen unter sieben Jahren bekommt er den Schaden in der Regel nicht ersetzt. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Denn bis zum siebten Lebensjahr sind Kinder dem Gesetz nach nicht verantwortlich für Schäden, die sie anderen zufügen, und haften deshalb nicht. "Verursacht also ein Fünfjähriger einen Unfall, bekommt das Opfer keinen Schadensersatz - zumindest dann, wenn die Eltern ausreichend aufgepasst und ihr Kind gut auf das Skifahren vorbereitet haben", erklärt Sonja Biorac, Haftpflichtexpertin beim R+V-Infocenter.

R+V-Infocenter: Bei Unfällen mit kleinen Kindern gehen Geschädigte oft leer aus - ab 7 Jahren hängt die Haftung von persönlicher Reife ab!

In vielen Bundesländern stehen die Winterferien vor der Tür. Für viele wintersportbegeisterte Eltern ist es dann selbstverständlich, ihre Kinder mit auf die Piste zu nehmen. Doch wer haftet, wenn diese beim Skifahren einen Unfall verursachen? Grundsätzlich sind die Aufsichtspersonen - also etwa die Eltern oder ein Skilehrer - für die kleinen Wintersportler verantwortlich. Wenn trotz ausreichender Aufsicht etwas passiert, kann das den Geschädigten jedoch teuer zu stehen kommen: Bei Jungen und Mädchen unter sieben Jahren bekommt er den Schaden in der Regel nicht ersetzt. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Denn bis zum siebten Lebensjahr sind Kinder dem Gesetz nach nicht verantwortlich für Schäden, die sie anderen zufügen, und haften deshalb nicht. "Verursacht also ein Fünfjähriger einen Unfall, bekommt das Opfer keinen Schadensersatz - zumindest dann, wenn die Eltern ausreichend aufgepasst und ihr Kind gut auf das Skifahren vorbereitet haben", erklärt Sonja Biorac, Haftpflichtexpertin beim R+V-Infocenter.





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