Insolvenzrisiko Franchisevertrag: Das gehört zwingend in einen Franchisevertrag !
Datum: Donnerstag, dem 03. Februar 2011 Thema: Recht-Tipps
Beim Einstieg in ein Franchisesystem schließt man als Franchisenehmer mit dem Franchisegeber einen Vertrag und bindet sich oft auf mehr als 5 Jahre an ein System, mit Einstiegsgebühren und laufenden Kosten.
Leider ist der Franchisevertrag als Vertragsform juristisch nicht klar umrissen, regelt aber letztlich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Einzelnen. Das hat immer dann extreme Auswirkungen, wenn es um Streitigkeiten zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber geht und der abgeschlossene Franchisevertrag durch das Gericht als Anspruchsgrundlage genommen wird.
Oft haben Franchisenehmer das Gefühl, dass bspw. im Franchisevertrag versprochene Leistungen nicht erbracht werden, oder wollen vor Ablauf des Vertrags ausscheiden. Und dann wird es immer schwierig und sehr teuer bis zur Insolvenz, weiß Andreas Schilling, Franchiseprofi aus Görlitz zu berichten.
Beim Einstieg in ein Franchisesystem schließt man als Franchisenehmer mit dem Franchisegeber einen Vertrag und bindet sich oft auf mehr als 5 Jahre an ein System, mit Einstiegsgebühren und laufenden Kosten.
Leider ist der Franchisevertrag als Vertragsform juristisch nicht klar umrissen, regelt aber letztlich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Einzelnen. Das hat immer dann extreme Auswirkungen, wenn es um Streitigkeiten zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber geht und der abgeschlossene Franchisevertrag durch das Gericht als Anspruchsgrundlage genommen wird.
Oft haben Franchisenehmer das Gefühl, dass bspw. im Franchisevertrag versprochene Leistungen nicht erbracht werden, oder wollen vor Ablauf des Vertrags ausscheiden. Und dann wird es immer schwierig und sehr teuer bis zur Insolvenz, weiß Andreas Schilling, Franchiseprofi aus Görlitz zu berichten.
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