Abmahnung ist auch ohne Vorlage einer Original-Anwaltsvollmacht wirksam!
Datum: Mittwoch, dem 02. Februar 2011
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Gegner der Kanzlei Res Media in Mainz nimmt Revision vor dem Bundesgerichtshof zurück!
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle ist die Zurückweisung einer Abmahnung wegen Nichtvorlage einer Originalvollmacht treuwidrig, wenn zugleich durch Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung das Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages angenommen wird (Urteil vom 02.09.2010, Az. 13 U 34/10).
Eine hiergegen zunächst vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eingelegte Revision wurde am 26.01.2011 zurückgezogen, so dass die Entscheidung des OLG Celle rechtskräftig ist.
Darauf weist der Mainzer Rechtsanwalt Niklas Plutte, Res Media – Kanzlei für IT-Recht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz - hin, der das Verfahren geführt hatte.

OpenPr.de: Gegner der Kanzlei Res Media in Mainz nimmt Revision vor dem Bundesgerichtshof zurück!
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle ist die Zurückweisung einer Abmahnung wegen Nichtvorlage einer Originalvollmacht treuwidrig, wenn zugleich durch Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung das Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages angenommen wird (Urteil vom 02.09.2010, Az. 13 U 34/10).
Eine hiergegen zunächst vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eingelegte Revision wurde am 26.01.2011 zurückgezogen, so dass die Entscheidung des OLG Celle rechtskräftig ist.
Darauf weist der Mainzer Rechtsanwalt Niklas Plutte, Res Media – Kanzlei für IT-Recht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz - hin, der das Verfahren geführt hatte.





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