Hochwasser in Deutschland: Wer zahlt bei Schäden an geparkten Autos?
Datum: Dienstag, dem 25. Januar 2011
Thema: Recht-Links


R+V-Infocenter: Kein Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit - nicht mit Auto durch überflutete Straßen fahren!

Wiesbaden, Januar 2011: Tauwetter bringt Hochwasser: Wer sein Auto trotz Warnschildern oder Absperrungen direkt an einem hochwassergefährdeten Fluss abstellt, riskiert möglicherweise seinen Versicherungsschutz. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Auch die Fahrt durch eine überflutete Straße ist nicht immer versichert.

In einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind Schäden durch Überschwemmung mitversichert - aber nur solange der Autobesitzer nicht grob fahrlässig handelt. "Die Versicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn das Wasser zum Auto kommt. Der umgekehrte Fall, nämlich wenn das Auto zum Wasser kommt, ist nicht abgedeckt", erklärt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Für Autofahrer bedeutet das: Schon nach der ersten behördlichen Hochwasserwarnung sollten sie ihr Fahrzeug aus dem gefährdeten Gebiet herausfahren. Auch beispielsweise Tiefgaragen werden schnell überschwemmt.

R+V-Infocenter: Kein Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit - nicht mit Auto durch überflutete Straßen fahren!

Wiesbaden, Januar 2011: Tauwetter bringt Hochwasser: Wer sein Auto trotz Warnschildern oder Absperrungen direkt an einem hochwassergefährdeten Fluss abstellt, riskiert möglicherweise seinen Versicherungsschutz. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Auch die Fahrt durch eine überflutete Straße ist nicht immer versichert.

In einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind Schäden durch Überschwemmung mitversichert - aber nur solange der Autobesitzer nicht grob fahrlässig handelt. "Die Versicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn das Wasser zum Auto kommt. Der umgekehrte Fall, nämlich wenn das Auto zum Wasser kommt, ist nicht abgedeckt", erklärt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Für Autofahrer bedeutet das: Schon nach der ersten behördlichen Hochwasserwarnung sollten sie ihr Fahrzeug aus dem gefährdeten Gebiet herausfahren. Auch beispielsweise Tiefgaragen werden schnell überschwemmt.





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