Massenabmahnungen - D.A.S. Stichwort des Monats Januar !
Datum: Dienstag, dem 25. Januar 2011
Thema: Recht-Tipps


Woran man eine Massenabmahnung erkennt!
Die so genannte Massenabmahnung ist speziell bei den Beteiligten an Internethandel und Online-Auktionen in aller Munde.
Kommt es doch häufig vor, dass der Rechtsanwalt eines Konkurrenten bei einem Unternehmer oder privaten Internetnutzer vorstellig wird, um in geharnischten Worten die Verletzung mehr oder weniger dubioser Rechtsvorschriften etwa aus dem Wettbewerbs- oder Urheberrecht zu rügen, die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu verlangen sowie seine Anwaltskosten geltend zu machen.
Auch Schadenersatzforderungen werden gerne gestellt. Meist sind die Fristen dabei so kurz bemessen, dass den Abgemahnten kaum Zeit bleibt, sich anwaltlich beraten zu lassen.
In vielen Fällen werden Abmahnungen in erster Linie ausgesprochen, um mit ihnen Geld zu verdienen. Ein solches Verschicken massenhafter Abmahnungen aus Gewinnstreben ist jedoch unzulässig.

Woran man eine Massenabmahnung erkennt!
Die so genannte Massenabmahnung ist speziell bei den Beteiligten an Internethandel und Online-Auktionen in aller Munde.
Kommt es doch häufig vor, dass der Rechtsanwalt eines Konkurrenten bei einem Unternehmer oder privaten Internetnutzer vorstellig wird, um in geharnischten Worten die Verletzung mehr oder weniger dubioser Rechtsvorschriften etwa aus dem Wettbewerbs- oder Urheberrecht zu rügen, die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu verlangen sowie seine Anwaltskosten geltend zu machen.
Auch Schadenersatzforderungen werden gerne gestellt. Meist sind die Fristen dabei so kurz bemessen, dass den Abgemahnten kaum Zeit bleibt, sich anwaltlich beraten zu lassen.
In vielen Fällen werden Abmahnungen in erster Linie ausgesprochen, um mit ihnen Geld zu verdienen. Ein solches Verschicken massenhafter Abmahnungen aus Gewinnstreben ist jedoch unzulässig.





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