EuGH verkündet Urteil in Sachen 'Ebert ./. Budapester Rechtsanwaltskammer' !
Datum: Mittwoch, dem 19. Januar 2011
Thema: Recht-Infos


Der Europäische Gerichtshof wird in Kürze darüber entscheiden, ob die Republik Ungarn die Richtlinie 89/48 bzw. deren Nachfolgerin richtig oder überhaupt umgesetzte hat und wenn nein, welche Folgen dies für den einzelnen ausländischen Rechtsanwalt haben kann.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die Verkündung des Urteils in Sachen der Klage unserer Budapester "Kanzlei Dr. Donat Ebert" gegen die Budapester Rechtsanwaltskanzlei für den 3. Februar 2011 um 9.30 Uhr angekündigt.
In diesem Verfahren geht es um die Frage, ob die Budapester Rechtsanwaltskammer verpflichtet ist, dem Leiter unseres Büros den ungarischen Titel des "ügyvéd" (ungarisch für "Rechtsanwalt") zu verleihen und ihn in die Budapester Rechtsanwaltskammer aufzunehmen.

Der Europäische Gerichtshof wird in Kürze darüber entscheiden, ob die Republik Ungarn die Richtlinie 89/48 bzw. deren Nachfolgerin richtig oder überhaupt umgesetzte hat und wenn nein, welche Folgen dies für den einzelnen ausländischen Rechtsanwalt haben kann.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die Verkündung des Urteils in Sachen der Klage unserer Budapester "Kanzlei Dr. Donat Ebert" gegen die Budapester Rechtsanwaltskanzlei für den 3. Februar 2011 um 9.30 Uhr angekündigt.
In diesem Verfahren geht es um die Frage, ob die Budapester Rechtsanwaltskammer verpflichtet ist, dem Leiter unseres Büros den ungarischen Titel des "ügyvéd" (ungarisch für "Rechtsanwalt") zu verleihen und ihn in die Budapester Rechtsanwaltskammer aufzunehmen.





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