Bankkunden sind auf arglistige Täuschung über Vermittlungsprovisionen bei Schrottimmobilien hinzuweisen!
Datum: Donnerstag, dem 13. Januar 2011
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Der Bundesgerichtshof setzt seine anlegerfreundliche Rechtsprechung weiter fort. Bereits in seiner Entscheidung vom 29.06.2010 – XI ZR 104/08 hat der BGH die Aufklärungspflichten von Banken, die für ihre Kunden die Finanzierung sog. Steuersparmodelle / Schrottimmobilien übernehmen, erweitert. Nun hat er seine Rechtsprechung in mehreren gleichgelagerten Fällen bestätigt.
Im Einzelfall sind demnach Banken verpflichtet, den Kunden ungefragt auf ihr erkennbare arglistige Täuschungen durch den Vertrieb über die Höhe der anfallenden Vermittlungsprovisionen bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen hinzuweisen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die finanzierende Bank gemeinsam mit dem Verkäufer oder den Vermittlern des zu finanzierenden Objekts institutionalisiert zusammenwirkt. In einer solchen Fallkonstellation wird widerleglich vermutet, dass die finanzierende Bank Kenntnis von der arglistigen Täuschung ihres Kunden besitzt.

OpenPr.de: Der Bundesgerichtshof setzt seine anlegerfreundliche Rechtsprechung weiter fort. Bereits in seiner Entscheidung vom 29.06.2010 – XI ZR 104/08 hat der BGH die Aufklärungspflichten von Banken, die für ihre Kunden die Finanzierung sog. Steuersparmodelle / Schrottimmobilien übernehmen, erweitert. Nun hat er seine Rechtsprechung in mehreren gleichgelagerten Fällen bestätigt.
Im Einzelfall sind demnach Banken verpflichtet, den Kunden ungefragt auf ihr erkennbare arglistige Täuschungen durch den Vertrieb über die Höhe der anfallenden Vermittlungsprovisionen bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen hinzuweisen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die finanzierende Bank gemeinsam mit dem Verkäufer oder den Vermittlern des zu finanzierenden Objekts institutionalisiert zusammenwirkt. In einer solchen Fallkonstellation wird widerleglich vermutet, dass die finanzierende Bank Kenntnis von der arglistigen Täuschung ihres Kunden besitzt.





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