OLG Dresden verurteilt Clerical Medical zum Schadensersatz bei fremdfinanziertem Anlagemodell!
Datum: Sonntag, dem 09. Januar 2011
Thema: Recht-Infos


Der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Dresden hat als erstes deutsches Oberlandesgericht am 19.11.2010 (Az. 7 U 1358/09) die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical zum Schadensersatz im Zusammenhang mit einer darlehensfinanzierten Lebensversicherung verurteilt.
Tausende von Anlegern haben sich an fremdfinanzierten Rentenmodellen beteiligt, bei denen Kredite aufgenommen und in Versicherungspolicen des britischen Versicehrers Clerical Medical investiert wurden. Heute stellen sich die als sichere Altersvorsroge angepriesenen Modelle als Verlustgeschäft mit teilweise ruinösen Auswirkungen für die Anleger dar.
Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. November 2010 weckt Hoffnung, denn erstmals verurteilte ein Oberlandesgericht Clerical Medical zu Schadenersatz. Das Gericht stellte in den Urteilsgründen fest, dass sich Clerical Medical das Verhalten des Vermittlers gemäß § 278 BGB zurechnen lassen müsse.

Der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Dresden hat als erstes deutsches Oberlandesgericht am 19.11.2010 (Az. 7 U 1358/09) die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical zum Schadensersatz im Zusammenhang mit einer darlehensfinanzierten Lebensversicherung verurteilt.
Tausende von Anlegern haben sich an fremdfinanzierten Rentenmodellen beteiligt, bei denen Kredite aufgenommen und in Versicherungspolicen des britischen Versicehrers Clerical Medical investiert wurden. Heute stellen sich die als sichere Altersvorsroge angepriesenen Modelle als Verlustgeschäft mit teilweise ruinösen Auswirkungen für die Anleger dar.
Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. November 2010 weckt Hoffnung, denn erstmals verurteilte ein Oberlandesgericht Clerical Medical zu Schadenersatz. Das Gericht stellte in den Urteilsgründen fest, dass sich Clerical Medical das Verhalten des Vermittlers gemäß § 278 BGB zurechnen lassen müsse.





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