Die neue Kultur des Zuhörens in Thüringen: Bürgermeister und Landräte können in amtlicher Eigenschaft ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht ausüben!
Datum: Samstag, dem 12. September 2015
Thema: Recht-News


Jörg Riebartsch zum Maulkorb für Bürgermeister und Landräte:

Gera (ots) - Archive oder die Speicherfunktion an Computern können sehr gemein sein. Unterstützen sie das Gedächtnis doch vortrefflich; zum Beispiel beim Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Landesregierung.

In diesem steht unter anderem drin, dass man in der Landespolitik eine neue Kultur des Zuhörens und Mitmachens etablieren will.

Was in der Thüringer Lebenswirklichkeit darunter zu verstehen ist, weiß man seit ein paar Tagen.

Da hat nämlich der Freistaat seinen Bürgermeistern und Landräten geschrieben, dass sie in amtlicher Eigenschaft ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht ausüben können.

Weil es offenbar pressierte, wurde der zweiseitige Brief per Telefax versandt. Die Betroffenen haben reagiert und der verklausulierten Botschaft rasch einen Namen gegeben: Maulkorb.

"Wir bilden eine Landesregierung, die sich denen zuwendet, die andere Überzeugungen und Ideen haben." Auch das steht bei Linken, SPD und Grünen im Koalitionsvertrag. Aber es war wohl nicht so ernst gemeint. Oder anders.

Für die Praxis hat die Landesregierung jedenfalls widerspenstigen Bürgermeistern und Landräten sogar mit einer disziplinarischen Maßregelung gedroht, wenn sie ihre Meinung äußern.

Dabei dürfen es die Verwaltungschef durchaus sagen, wenn sie beispielsweise Anordnungen von Migrationsminister Dieter Lauinger zur Unterbringung von Flüchtlingen in ihren Orten für weltfremd hielten. Er müsste lernen das auszuhalten.

Eventuell ist es für die Mitglieder von Bodo Ramelows Landesregierung sogar hilfreich, selbst immer wieder mal in den eigenen Koalitionsvertrag zu schauen. Eine gewinnbringende Lektüre. Denn von Dialog und gemeinsamen Wegen ist da nämlich die Rede.

Die nächste praktische Dialog-Übung kann schon sehr zeitnah beim Schwerpunktthema Gebietsreform erfolgen. Es sei denn, das Landesverwaltungsamt muss hier auch wieder schreiben, dass das mit den Ämtern von Bürgermeistern und Landräten nichts zu tun hat.

Aber die können sich dann ja immer noch privat dazu äußern.

Pressekontakt:

Ostthüringer Zeitung
Redaktion Ostthüringer Zeitung
Telefon: +49 365 77 33 11 13
redaktion@otz.de

(Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/74527/3120187 von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.)

Jörg Riebartsch zum Maulkorb für Bürgermeister und Landräte:

Gera (ots) - Archive oder die Speicherfunktion an Computern können sehr gemein sein. Unterstützen sie das Gedächtnis doch vortrefflich; zum Beispiel beim Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Landesregierung.

In diesem steht unter anderem drin, dass man in der Landespolitik eine neue Kultur des Zuhörens und Mitmachens etablieren will.

Was in der Thüringer Lebenswirklichkeit darunter zu verstehen ist, weiß man seit ein paar Tagen.

Da hat nämlich der Freistaat seinen Bürgermeistern und Landräten geschrieben, dass sie in amtlicher Eigenschaft ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht ausüben können.

Weil es offenbar pressierte, wurde der zweiseitige Brief per Telefax versandt. Die Betroffenen haben reagiert und der verklausulierten Botschaft rasch einen Namen gegeben: Maulkorb.

"Wir bilden eine Landesregierung, die sich denen zuwendet, die andere Überzeugungen und Ideen haben." Auch das steht bei Linken, SPD und Grünen im Koalitionsvertrag. Aber es war wohl nicht so ernst gemeint. Oder anders.

Für die Praxis hat die Landesregierung jedenfalls widerspenstigen Bürgermeistern und Landräten sogar mit einer disziplinarischen Maßregelung gedroht, wenn sie ihre Meinung äußern.

Dabei dürfen es die Verwaltungschef durchaus sagen, wenn sie beispielsweise Anordnungen von Migrationsminister Dieter Lauinger zur Unterbringung von Flüchtlingen in ihren Orten für weltfremd hielten. Er müsste lernen das auszuhalten.

Eventuell ist es für die Mitglieder von Bodo Ramelows Landesregierung sogar hilfreich, selbst immer wieder mal in den eigenen Koalitionsvertrag zu schauen. Eine gewinnbringende Lektüre. Denn von Dialog und gemeinsamen Wegen ist da nämlich die Rede.

Die nächste praktische Dialog-Übung kann schon sehr zeitnah beim Schwerpunktthema Gebietsreform erfolgen. Es sei denn, das Landesverwaltungsamt muss hier auch wieder schreiben, dass das mit den Ämtern von Bürgermeistern und Landräten nichts zu tun hat.

Aber die können sich dann ja immer noch privat dazu äußern.

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Telefon: +49 365 77 33 11 13
redaktion@otz.de

(Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/74527/3120187 von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.)





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