Unterhaltspflichtige werden ab 2011 entlastet !
Datum: Sonntag, dem 09. Januar 2011
Thema: Recht-News


Zum 01.01.2011 ist eine neue Version der "Düsseldorfer Tabelle" in Kraft getreten. Der so genannte Selbstbehalt, also der Teil des Einkommens, der einem Unterhaltspflichtigen in jedem Fall zur Bestreitung des eigenen Lebensbedarfs verbleiben soll, wurde dabei erhöht.
Düsseldorfer Tabelle als Leitlinie für die Berechnung von Unterhalt:
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf und beruht auf Abstimmungen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V.
Diese unterhaltsrechtlichen Leitlinien haben zwar keinen Gesetzesrang, in der Praxis orientieren sich jedoch die Familiengerichte in Deutschland im Regefall an der Düsseldorfer Tabelle, um bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts zu einem bundesweit einheitlichen Ergebnis zu kommen.

Zum 01.01.2011 ist eine neue Version der "Düsseldorfer Tabelle" in Kraft getreten. Der so genannte Selbstbehalt, also der Teil des Einkommens, der einem Unterhaltspflichtigen in jedem Fall zur Bestreitung des eigenen Lebensbedarfs verbleiben soll, wurde dabei erhöht.
Düsseldorfer Tabelle als Leitlinie für die Berechnung von Unterhalt:
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf und beruht auf Abstimmungen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V.
Diese unterhaltsrechtlichen Leitlinien haben zwar keinen Gesetzesrang, in der Praxis orientieren sich jedoch die Familiengerichte in Deutschland im Regefall an der Düsseldorfer Tabelle, um bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts zu einem bundesweit einheitlichen Ergebnis zu kommen.





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