Gerichte halten Baupreise in Deutschland für sittenwidrig !
Datum: Sonntag, dem 09. Januar 2011
Thema: Recht-Infos


Selten hat ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) so hohe Wellen geschlagen, wie das Diktum des obersten deutschen Zivilgerichts zu sittenwidrigen Preisen am Bau. In der Zwischenzeit sind einige Obergerichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gefolgt. Die Abrechnungspraxis von Baufirmen wird sich in Anbetracht dieser Entwicklung drastisch ändern müssen.
Am Anfang war der Bundesgerichtshof: Das Jahr 2008 wurde vom Bundesgerichtshof mit einem Paukenschlag beendet (Az.: VII ZR 201/06). Da lag nämlich eine Klage eines Bauunternehmens zur Entscheidung vor, mit der letzteres eine Werklohnforderung in Höhe von Euro 1,7 Millionen geltend machte. Der Betrag sollte nach Auffassung des Bauunternehmens und Klägers vom Auftraggeber für das Liefern und Verlegen von Baustahl bezahlt werden.

Selten hat ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) so hohe Wellen geschlagen, wie das Diktum des obersten deutschen Zivilgerichts zu sittenwidrigen Preisen am Bau. In der Zwischenzeit sind einige Obergerichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gefolgt. Die Abrechnungspraxis von Baufirmen wird sich in Anbetracht dieser Entwicklung drastisch ändern müssen.
Am Anfang war der Bundesgerichtshof: Das Jahr 2008 wurde vom Bundesgerichtshof mit einem Paukenschlag beendet (Az.: VII ZR 201/06). Da lag nämlich eine Klage eines Bauunternehmens zur Entscheidung vor, mit der letzteres eine Werklohnforderung in Höhe von Euro 1,7 Millionen geltend machte. Der Betrag sollte nach Auffassung des Bauunternehmens und Klägers vom Auftraggeber für das Liefern und Verlegen von Baustahl bezahlt werden.





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