Steuerhinterziehung: Straffreiheit nur bei fehlerfreier Selbstanzeige
Datum: Donnerstag, dem 27. August 2015
Thema: Recht-Infos


Steuerhinterziehung: Straffreiheit nur bei fehlerfreier Selbstanzeige

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist an komplexe Anforderungen geknüpft. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann zur Straffreiheit führen. Das gelingt allerdings nur, wenn sie vollständig und fehlerfrei ist. Die Anforderungen an die Selbstanzeige sind dabei komplex. Fehlerquellen lauern an vielen Stellen. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen.

Ein typischer Fehler bei der Selbstanzeige ist die Unvollständigkeit. Sie muss die Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart umfassen. Mindestens die Angaben der vergangenen zehn Jahre müssen dabei gegenüber der zuständigen Finanzbehörde korrigiert werden. Werden nur die Angaben zu einer bestimmten Steuerart berichtigt, zu einer anderen aber verschwiegen, schlägt die Selbstanzeige fehl. Das gilt auch, wenn eine zu geringe Steuerschuld angegeben wird oder die Selbstanzeige einen zu kurzen Zeitraum umfasst.

Darüber hinaus darf für die Selbstanzeige noch kein Sperrgrund vorliegen. Der wichtigste Sperrgrund ist, dass die Steuerhinterziehung bereits durch die Behörden entdeckt wurde oder der Täter zumindest mit der Entdeckung rechnen musste.

Die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige sind vom Laien kaum zu erfüllen. Daher sollte er sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfassen. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Angaben nicht vollständig oder nicht detailliert genug sind, ist groß. Als Konsequenz schlägt die Selbstanzeige fehl und kann sich nur noch wie ein Geständnis strafmildernd auswirken.

Damit die Selbstanzeige zur Straffreiheit führt, sollten von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige betraut werden. Sie können jeden Fall individuell bewerten und wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss. Darüber hinaus können sie auch dabei behilflich sein, die nötigen Unterlagen von den Banken zu beschaffen.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Beträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge erhoben, die zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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+49 221 2722750
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann zur Straffreiheit führen. Das gelingt allerdings nur, wenn sie vollständig und fehlerfrei ist. Die Anforderungen an die Selbstanzeige sind dabei komplex. Fehlerquellen lauern an vielen Stellen. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen.

Ein typischer Fehler bei der Selbstanzeige ist die Unvollständigkeit. Sie muss die Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart umfassen. Mindestens die Angaben der vergangenen zehn Jahre müssen dabei gegenüber der zuständigen Finanzbehörde korrigiert werden. Werden nur die Angaben zu einer bestimmten Steuerart berichtigt, zu einer anderen aber verschwiegen, schlägt die Selbstanzeige fehl. Das gilt auch, wenn eine zu geringe Steuerschuld angegeben wird oder die Selbstanzeige einen zu kurzen Zeitraum umfasst.

Darüber hinaus darf für die Selbstanzeige noch kein Sperrgrund vorliegen. Der wichtigste Sperrgrund ist, dass die Steuerhinterziehung bereits durch die Behörden entdeckt wurde oder der Täter zumindest mit der Entdeckung rechnen musste.

Die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige sind vom Laien kaum zu erfüllen. Daher sollte er sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfassen. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Angaben nicht vollständig oder nicht detailliert genug sind, ist groß. Als Konsequenz schlägt die Selbstanzeige fehl und kann sich nur noch wie ein Geständnis strafmildernd auswirken.

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Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Beträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge erhoben, die zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.

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