Ein Sturz vom Kamel während eines Ägyptenurlaubs begründet keine Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche!
Datum: Sonntag, dem 23. August 2015 Thema: Recht-News
OpenPr.de: Das Amtsgericht München entschied in einem Urteil vom 24.06.2015 (Az.: 111 C 30051/14), dass ein Sturz von einem Kamel keine Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche begründet.
Das Abwerfen vom Rücken des Kamels stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar, welches keine haftungsrechtlichen Ansprüche hervorruft.
Während einer zweiwöchigen Kreuzfahrt auf dem Nil stürzte der Kläger im Rahmen eines Ausflugs von einem Kamel und zog sich Frakturen an den Rippen und Prellungen am Thorax zu.
Der Kläger musste für umgerechnet 13 Euro im Krankenhaus behandelt werden.
OpenPr.de: Das Amtsgericht München entschied in einem Urteil vom 24.06.2015 (Az.: 111 C 30051/14), dass ein Sturz von einem Kamel keine Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche begründet.
Das Abwerfen vom Rücken des Kamels stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar, welches keine haftungsrechtlichen Ansprüche hervorruft.
Während einer zweiwöchigen Kreuzfahrt auf dem Nil stürzte der Kläger im Rahmen eines Ausflugs von einem Kamel und zog sich Frakturen an den Rippen und Prellungen am Thorax zu.
Der Kläger musste für umgerechnet 13 Euro im Krankenhaus behandelt werden.
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