Einstellung der Ermittlungen wegen Landesverrats: Klärungsbedarf bleibt hinsichtlich der Rolle von Justizminister Maas (SPD)!
Datum: Dienstag, dem 11. August 2015
Thema: Recht-News


Die "Allgemeine Zeitung Mainz" zum :

Mainz (ots) - Geht's auch eine Nummer kleiner?

In diesem Fall ja. Der mittlere Justizskandal mit Ermittlungen gegen Journalisten wegen Landesverrats ist binnen Tagen zu einem Routineverfahren geschrumpft.

Es geht nurmehr um eine Verletzung des Dienstgeheimnisses durch Berufsgeheimnisträger.

Die Plattform Netzpolitik hat nichts mehr zu befürchten, denn sie kann sich fortan auf den Schutz ihrer Informationsquellen berufen.

Im Sinne der Pressefreiheit eine erfreuliche Entwicklung.

Doch ist die Affäre damit nicht beendet.

Nach wie vor ist die Rolle von Justizminister Maas zu klären, der von Anfang an gegen die Ermittlungen wegen Landesverrats gewesen sein will.

Noch aber hat er nicht glaubhaft darlegen können, dass er vom Vorgehen des damaligen Generalbundesanwalts Range gegen die Journalisten tatsächlich keine Kenntnis hatte.

Dass er anschließend die Ermittlungen behinderte, als er ein unabhängiges Gutachten, das den Verdacht gegen Netzpolitik erhärtete, durch eine Stellungnahme des Ministeriums ersetzen ließ, bleibt der eigentliche Skandal dieser Affäre.

Maas' Verhalten offenbart zweierlei: ein gestörtes Verhältnis zur Unabhängigkeit der Justiz und das politik-typische Verhaltensmuster, bei öffentlicher Empörung reflexartig den Rückzug anzutreten.

Womöglich ist dem Justizminister entgangen, dass die Pressefreiheit auch ohne sein törichtes Zutun gut zurechtkommt.

Gesetze - zuletzt das Pressefreiheitsgesetz aus dem Jahr 2012 - und Rechtsprechung - das Bundesverfassungsgericht in seiner Cicero-Entscheidung von 2007 - haben schier unüberwindliche Schutzmauern um das hohe Gut gezogen.

Und zwar zurecht.

Pressekontakt:

Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
desk-zentral@vrm.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65597/3093735, Autor siehe obiger Artikel.

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Mainz (ots) - Geht's auch eine Nummer kleiner?

In diesem Fall ja. Der mittlere Justizskandal mit Ermittlungen gegen Journalisten wegen Landesverrats ist binnen Tagen zu einem Routineverfahren geschrumpft.

Es geht nurmehr um eine Verletzung des Dienstgeheimnisses durch Berufsgeheimnisträger.

Die Plattform Netzpolitik hat nichts mehr zu befürchten, denn sie kann sich fortan auf den Schutz ihrer Informationsquellen berufen.

Im Sinne der Pressefreiheit eine erfreuliche Entwicklung.

Doch ist die Affäre damit nicht beendet.

Nach wie vor ist die Rolle von Justizminister Maas zu klären, der von Anfang an gegen die Ermittlungen wegen Landesverrats gewesen sein will.

Noch aber hat er nicht glaubhaft darlegen können, dass er vom Vorgehen des damaligen Generalbundesanwalts Range gegen die Journalisten tatsächlich keine Kenntnis hatte.

Dass er anschließend die Ermittlungen behinderte, als er ein unabhängiges Gutachten, das den Verdacht gegen Netzpolitik erhärtete, durch eine Stellungnahme des Ministeriums ersetzen ließ, bleibt der eigentliche Skandal dieser Affäre.

Maas' Verhalten offenbart zweierlei: ein gestörtes Verhältnis zur Unabhängigkeit der Justiz und das politik-typische Verhaltensmuster, bei öffentlicher Empörung reflexartig den Rückzug anzutreten.

Womöglich ist dem Justizminister entgangen, dass die Pressefreiheit auch ohne sein törichtes Zutun gut zurechtkommt.

Gesetze - zuletzt das Pressefreiheitsgesetz aus dem Jahr 2012 - und Rechtsprechung - das Bundesverfassungsgericht in seiner Cicero-Entscheidung von 2007 - haben schier unüberwindliche Schutzmauern um das hohe Gut gezogen.

Und zwar zurecht.

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