Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), frühere Bundesjustizministerin, will ministerielles Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft auf den Prüfstand stellen!
Datum: Samstag, dem 08. August 2015
Thema: Recht-News


Die "Rheinische Post" zum ministeriellen Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft:

Düsseldorf (ots) - Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält ministerielle Einzelanweisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft für falsch und rechtspolitisch problematisch.

Die FDP-Politikerin sagte der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe): "Warum sollen Justizminister in Ermittlungsverfahren besser und sachgerechter entscheiden können als die mit dem Sachverhalt vertraute Staatsanwaltschaft?"

Das Weisungsrecht im Einzelfall gehöre deshalb auf den Prüfstand, weil ministerielle Weisungen immer Gefahr liefen, als politisch motiviert verstanden zu werden.

Im Gegenzug plädierte Leutheusser-Schnarrenberger dafür, eine Staatsanwaltschaft, die beispielsweise nicht weiter ermitteln will, gegebenenfalls per Anweisung nach Art eines Klageerzwingungsverfahren zur Weiterermittlung zu bewegen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3092098, Autor siehe obiger Artikel.

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Düsseldorf (ots) - Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält ministerielle Einzelanweisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft für falsch und rechtspolitisch problematisch.

Die FDP-Politikerin sagte der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe): "Warum sollen Justizminister in Ermittlungsverfahren besser und sachgerechter entscheiden können als die mit dem Sachverhalt vertraute Staatsanwaltschaft?"

Das Weisungsrecht im Einzelfall gehöre deshalb auf den Prüfstand, weil ministerielle Weisungen immer Gefahr liefen, als politisch motiviert verstanden zu werden.

Im Gegenzug plädierte Leutheusser-Schnarrenberger dafür, eine Staatsanwaltschaft, die beispielsweise nicht weiter ermitteln will, gegebenenfalls per Anweisung nach Art eines Klageerzwingungsverfahren zur Weiterermittlung zu bewegen.

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