Christoph Frank, Richterbund-Chef, kritisiert externes Weisungsrecht gegenüber Strafverfolgungsbehörden, das Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegenüber Generalbundesanwalt Harald Range ausgeü
Datum: Mittwoch, dem 05. August 2015
Thema: Recht-News


Düsseldorf (ots) - Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, ist entschieden gegen ein externes Weisungsrecht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, das Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Netzpolitik.org nun gegenüber Generalbundesanwalt Harald Range ausgeübt hat.

Frank sagte der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) : "Wenn Deutschland jetzt einen EU-Aufnahmeantrag stellen würde, bekäme es aufgrund der auch international umstrittenen Weisungsabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften große Probleme mit Brüssel."

Allein die Option des Weisungsrechts sei geeignet, die streng gesetzesgebundene Arbeit der Staatsanwaltschaft zu diskreditieren.

Der Richterbund- Chef räumte ein, dass die Justizminister von einer förmlichen Weisung nur selten Gebrauch machten, aber das Beispiel des Umgangs von Bundesjustizminister Maas mit dem Generalbundesanwalt zeige, was geschehe, wenn es um politische Interessen und Machterhalt gehe:

"Dann sind alle feierlichen Erklärungen zur Selbstbeschränkung schnell vergessen."

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3088855, Autor siehe obiger Artikel.

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Düsseldorf (ots) - Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, ist entschieden gegen ein externes Weisungsrecht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, das Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Netzpolitik.org nun gegenüber Generalbundesanwalt Harald Range ausgeübt hat.

Frank sagte der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) : "Wenn Deutschland jetzt einen EU-Aufnahmeantrag stellen würde, bekäme es aufgrund der auch international umstrittenen Weisungsabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften große Probleme mit Brüssel."

Allein die Option des Weisungsrechts sei geeignet, die streng gesetzesgebundene Arbeit der Staatsanwaltschaft zu diskreditieren.

Der Richterbund- Chef räumte ein, dass die Justizminister von einer förmlichen Weisung nur selten Gebrauch machten, aber das Beispiel des Umgangs von Bundesjustizminister Maas mit dem Generalbundesanwalt zeige, was geschehe, wenn es um politische Interessen und Machterhalt gehe:

"Dann sind alle feierlichen Erklärungen zur Selbstbeschränkung schnell vergessen."

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