Affäre um Netzpolitik.org - einer hat am Dienstag gelogen: Generalbundesanwalt Harald Range (FDP) oder sein Vorgesetzter, Justizminister Heiko Maas (SPD)!
Datum: Mittwoch, dem 05. August 2015
Thema: Recht-News


Bielefeld (ots) - Einer hat am Dienstag in der Affäre um Netzpolitik.org gelogen: Generalbundesanwalt Harald Range oder sein Vorgesetzter, Justizminister Heiko Maas (SPD).

Range erklärte um 9.30 Uhr vor der Presse, Justizminister Maas habe ihm am Montag die Weisung erteilt, das Gutachten eines externen Sachverständigen zu stoppen.

Das sei ein »unerträglicher Eingriff« in die unabhängigkeit der Justiz gewesen.

Fast neun Stunden später meldete sich der bloßgestellte Justizminister zu Wort und entzog dem Generalbundesanwalt das Vertrauen.

Maas sagte, Ranges Angaben stimmten nicht.

Range und er hätten letzte Woche »gemeinsam verabredet«, den Gutachterauftrag zu stoppen.

Zur Erinnerung: Geheimakten des Verfassungsschutzes waren zu Netzpolitik.org gelangt und dort veröffentlicht worden.

Dass Reporter Dinge breittreten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ist Alltagsgeschäft.

Sonst käme mancher Skandal nie ans Tageslicht.

Diese Wächterfunktion der Presse funktioniert natürlich nur, wenn es »Whistleblower« gibt - Informanten in Firmen oder Behörden, die einen Missstand aufdecken (oder jemanden kompromittieren oder sich rächen) wollen.

Trotzdem bleibt es die Pflicht eines Behördenchefs wie des Verfassungschutzpräsidenten Hans-Georg Maßen, Ermittlungen einzuleiten und eventuell auch Anzeige zu erstatten, wenn geheimes Material an die Öffentlichkeit gelangt.

Und es ist folgerichtig, dass dann die Justiz, in diesem Fall Generalbundesanwalt Harald Range, ermittelt.

In der Regel richten sich solche Verfahren gegen unbekannte »Whistleblower« und nicht gegen Journalisten.

Diesmal war das anders.

Verfassungsschützer Maßen meinte, Netzpolitik.org habe ein Staatsgeheimnis verraten und Landesverrat begangen.

Range war sich aber nicht sicher, ob die veröffentlichten Dokumente ein Staatsgeheimnis waren und beauftragte einen externen Gutachter.

Der teilte Range am Montag mit, die Papiere seien nach vorläufiger Einschätzung ein Staatsgeheimnis.

Es ist unerheblich, ob Minister Maas daraufhin den Generalbundesanwalt angewiesen hat, das Gutachten zu ignorieren, oder ob er sich mit ihm bereits letzte Woche darauf verständigt hat, wie er behauptet.

In jedem Fall hat sich Maas in Ermittlungen eingemischt, anstatt das Verfahren den üblichen Weg nehmen zu lassen, und das ist unentschuldbar.

Rechtlich durfte er das zwar, weil Staatsanwälte weisungsgebunden sind.

Es ist jedoch seit Jahrzehnten Konsens, dass Justizminister dieses Recht nicht ausüben.

Denn eines ist doch klar: Jeder Eingriff in die Arbeit der Staatsanwaltschaft bedeutet, dass Staatsanwälte auf politische Interessen Rücksicht zu nehmen haben und sich erst an zweiter Stelle dem Gesetz verpflichtet fühlen sollen.

Maas wollte nicht, dass länger gegen Journalisten von Netzpolitik.org ermittelt wird, weil er den Aufschrei vom angeblichen Angriff des Staates auf die Pressefreiheit fürchtet.

Mit seine Einmischung hat er die Justiz diskreditiert und das Vertrauen vieler in ihre Unabhängigkeit beschädigt

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66306/3088828, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - dem Politik News & Info Portal mit aktuellen News und Artikeln!



Bielefeld (ots) - Einer hat am Dienstag in der Affäre um Netzpolitik.org gelogen: Generalbundesanwalt Harald Range oder sein Vorgesetzter, Justizminister Heiko Maas (SPD).

Range erklärte um 9.30 Uhr vor der Presse, Justizminister Maas habe ihm am Montag die Weisung erteilt, das Gutachten eines externen Sachverständigen zu stoppen.

Das sei ein »unerträglicher Eingriff« in die unabhängigkeit der Justiz gewesen.

Fast neun Stunden später meldete sich der bloßgestellte Justizminister zu Wort und entzog dem Generalbundesanwalt das Vertrauen.

Maas sagte, Ranges Angaben stimmten nicht.

Range und er hätten letzte Woche »gemeinsam verabredet«, den Gutachterauftrag zu stoppen.

Zur Erinnerung: Geheimakten des Verfassungsschutzes waren zu Netzpolitik.org gelangt und dort veröffentlicht worden.

Dass Reporter Dinge breittreten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ist Alltagsgeschäft.

Sonst käme mancher Skandal nie ans Tageslicht.

Diese Wächterfunktion der Presse funktioniert natürlich nur, wenn es »Whistleblower« gibt - Informanten in Firmen oder Behörden, die einen Missstand aufdecken (oder jemanden kompromittieren oder sich rächen) wollen.

Trotzdem bleibt es die Pflicht eines Behördenchefs wie des Verfassungschutzpräsidenten Hans-Georg Maßen, Ermittlungen einzuleiten und eventuell auch Anzeige zu erstatten, wenn geheimes Material an die Öffentlichkeit gelangt.

Und es ist folgerichtig, dass dann die Justiz, in diesem Fall Generalbundesanwalt Harald Range, ermittelt.

In der Regel richten sich solche Verfahren gegen unbekannte »Whistleblower« und nicht gegen Journalisten.

Diesmal war das anders.

Verfassungsschützer Maßen meinte, Netzpolitik.org habe ein Staatsgeheimnis verraten und Landesverrat begangen.

Range war sich aber nicht sicher, ob die veröffentlichten Dokumente ein Staatsgeheimnis waren und beauftragte einen externen Gutachter.

Der teilte Range am Montag mit, die Papiere seien nach vorläufiger Einschätzung ein Staatsgeheimnis.

Es ist unerheblich, ob Minister Maas daraufhin den Generalbundesanwalt angewiesen hat, das Gutachten zu ignorieren, oder ob er sich mit ihm bereits letzte Woche darauf verständigt hat, wie er behauptet.

In jedem Fall hat sich Maas in Ermittlungen eingemischt, anstatt das Verfahren den üblichen Weg nehmen zu lassen, und das ist unentschuldbar.

Rechtlich durfte er das zwar, weil Staatsanwälte weisungsgebunden sind.

Es ist jedoch seit Jahrzehnten Konsens, dass Justizminister dieses Recht nicht ausüben.

Denn eines ist doch klar: Jeder Eingriff in die Arbeit der Staatsanwaltschaft bedeutet, dass Staatsanwälte auf politische Interessen Rücksicht zu nehmen haben und sich erst an zweiter Stelle dem Gesetz verpflichtet fühlen sollen.

Maas wollte nicht, dass länger gegen Journalisten von Netzpolitik.org ermittelt wird, weil er den Aufschrei vom angeblichen Angriff des Staates auf die Pressefreiheit fürchtet.

Mit seine Einmischung hat er die Justiz diskreditiert und das Vertrauen vieler in ihre Unabhängigkeit beschädigt

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66306/3088828, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - dem Politik News & Info Portal mit aktuellen News und Artikeln!







Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=5039