Deutsche Markenverlängerungs GmbH wirbt mit irreführenden Formular!
Datum: Montag, dem 13. Dezember 2010 Thema: Recht-News
OpenPr.de: Das Kammergericht Berlin bestätigte im Berufungsverfahren eine Einstweilige Verfügung des Landgerichtes, die der Deutschen Markenverlängerungs GmbH die weitere Werbung mit einem Formular untersagt, dass den offiziellen Formularen des Deutschen Markenamtes (DPMA) sehr ähnlich ist. Ein Mitbewerber war durch irritierte Kunden darauf aufmerksam geworden, dass die Firma Markeninhaber anschrieb, um mit der Verlängerung der Schutzrechte beauftragt zu werden. Die von der Firma hierfür verwendeten Anschreiben waren in mehreren Punkten den des DPMA nach empfunden, wie das seitens des Markenamtes verwendete Tabellenlayout und der auf den meisten DPMA-Formularen an der gleichen Stelle zu findenden Strichcodes u. a.
OpenPr.de: Das Kammergericht Berlin bestätigte im Berufungsverfahren eine Einstweilige Verfügung des Landgerichtes, die der Deutschen Markenverlängerungs GmbH die weitere Werbung mit einem Formular untersagt, dass den offiziellen Formularen des Deutschen Markenamtes (DPMA) sehr ähnlich ist. Ein Mitbewerber war durch irritierte Kunden darauf aufmerksam geworden, dass die Firma Markeninhaber anschrieb, um mit der Verlängerung der Schutzrechte beauftragt zu werden. Die von der Firma hierfür verwendeten Anschreiben waren in mehreren Punkten den des DPMA nach empfunden, wie das seitens des Markenamtes verwendete Tabellenlayout und der auf den meisten DPMA-Formularen an der gleichen Stelle zu findenden Strichcodes u. a.
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