Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig / Mittel besser für den Ausbau qualitativ guter öffentlicher Betreuungsplätze verwenden!
Datum: Dienstag, dem 21. Juli 2015
Thema: Recht-News


Berlin (ots) - Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig.

Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Hintergrund des Urteils ist eine Normenkontrolle, die der Hamburger Senat angestrengt hatte.

Dabei prüft das Gericht, ob bei einem Gesetz Grundrechte oder sonstige Verfassungsvorschriften eingehalten werden, auch wenn der Kläger nicht direkt betroffen ist.

Mit der Entscheidung der Karlsru-her Richter liegt ein Rechtsanspruch auf die sogenannte "Herdprämie" künftig im Ermessen der Länder.

Als erklärter Gegner des Betreuungsgeldes befürwortet der SoVD inhaltlich die Entscheidung der Karlsruher Richter.

"Eine Leistung von monatlich 150 Euro für Eltern, die auf einen mit öffentlichen Mitteln geförderten Betreuungsplatz für ihre Kleinkinder verzichten, ist nicht sozial. Langfristig schadet diese Zuwendung mehr als sie hilft", erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer.

"Denn mit dem finanziellen Anreiz werden gerade einkommensschwache Familien dazu gebracht, auf frühkindliche Bildungs- und Förderungschancen zu verzichten. Dies gilt insbesondere für die Spracherziehung. So werden schon früh die Weichen für eine weitere Abwärtsspirale gesetzt."

Dass mit dem aktuellen Urteil das Ermessen über einen Rechtsanspruch auf das Betreuungsgeld nun auf die Länderebene verschoben wird, ist deshalb aus Sicht des Verbandes nur wenig zielführend.

"So wird das Problem nur verlagert, aber strukturell nicht an der Wurzel gepackt", befürchtet Bauer.

Der SoVD spricht sich seit langem mit Nachdruck dafür aus, die für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel besser für den Ausbau qualitativ guter öffentlicher Betreuungsplätze zu verwenden.

Von einem hochwertigen Betreuungsangebot mit gut ausgebildetem Fachpersonal würden alle Familien in Deutschland gleichermaßen profitieren, betont der SoVD-Präsident.

"Zum Ausbau der Kinderbetreu-ungsplätze in Deutschland bedarf es gewaltiger Anstrengungen. Hier muss endlich mehr getan werden, um den sozialen Langzeitfolgen mangelnder Förderung von Kindern von Alleinerziehenden, aus einkommensschwachen Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund entgegenzuwirken."

V.i.S.d.P.: Veronica Sina

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Veronica Sina
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -104
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/43645/3076411, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig.

Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Hintergrund des Urteils ist eine Normenkontrolle, die der Hamburger Senat angestrengt hatte.

Dabei prüft das Gericht, ob bei einem Gesetz Grundrechte oder sonstige Verfassungsvorschriften eingehalten werden, auch wenn der Kläger nicht direkt betroffen ist.

Mit der Entscheidung der Karlsru-her Richter liegt ein Rechtsanspruch auf die sogenannte "Herdprämie" künftig im Ermessen der Länder.

Als erklärter Gegner des Betreuungsgeldes befürwortet der SoVD inhaltlich die Entscheidung der Karlsruher Richter.

"Eine Leistung von monatlich 150 Euro für Eltern, die auf einen mit öffentlichen Mitteln geförderten Betreuungsplatz für ihre Kleinkinder verzichten, ist nicht sozial. Langfristig schadet diese Zuwendung mehr als sie hilft", erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer.

"Denn mit dem finanziellen Anreiz werden gerade einkommensschwache Familien dazu gebracht, auf frühkindliche Bildungs- und Förderungschancen zu verzichten. Dies gilt insbesondere für die Spracherziehung. So werden schon früh die Weichen für eine weitere Abwärtsspirale gesetzt."

Dass mit dem aktuellen Urteil das Ermessen über einen Rechtsanspruch auf das Betreuungsgeld nun auf die Länderebene verschoben wird, ist deshalb aus Sicht des Verbandes nur wenig zielführend.

"So wird das Problem nur verlagert, aber strukturell nicht an der Wurzel gepackt", befürchtet Bauer.

Der SoVD spricht sich seit langem mit Nachdruck dafür aus, die für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel besser für den Ausbau qualitativ guter öffentlicher Betreuungsplätze zu verwenden.

Von einem hochwertigen Betreuungsangebot mit gut ausgebildetem Fachpersonal würden alle Familien in Deutschland gleichermaßen profitieren, betont der SoVD-Präsident.

"Zum Ausbau der Kinderbetreu-ungsplätze in Deutschland bedarf es gewaltiger Anstrengungen. Hier muss endlich mehr getan werden, um den sozialen Langzeitfolgen mangelnder Förderung von Kindern von Alleinerziehenden, aus einkommensschwachen Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund entgegenzuwirken."

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