Urteil im Auschwitz-Prozess gegen Ex-SS-Mann Gröning: Die Perspektive der Opfer des Massenmords - Es gibt keine Täter der ersten, zweiten oder vielleicht dritten Klasse!
Datum: Donnerstag, dem 16. Juli 2015
Thema: Recht-News


Cottbus (ots) - Es sind immer dieselben Fragen, die von vielen Seiten gestellt werden: Muss das sein?

Muss man einen 94-jährigen, gebrechlichen und kränklichen Mann noch vor Gericht zerren für Taten, an denen er vor Jahrzehnten beteiligt gewesen sein soll?

An die er sich vielleicht gar nicht mehr richtig erinnert? Ist nicht irgendwann auch mal genug?

Darauf kann man nur antworten: Man muss. Es darf keinen Schlussstrich geben.

Nicht unter jene entsetzlichen und beispiellosen Verbrechen, für die der Name Auschwitz in der deutschen Geschichte und weltweit steht.

Auschwitz verjährt nicht. Für niemanden.

Das ist die Perspektive, aus der das gestrige Urteil gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning bewertet werden muss: Es ist die Perspektive der Opfer des Massenmords.

Keine andere. Es geht um sie.

Solange Täter leben, die direkt oder indirekt am Holocaust beteiligt gewesen sind, und solange es Überlebende gibt, endet erst recht nichts.

Gröning hat während des Prozesses zumindest eine moralische Schuld eingestanden. Das muss anerkannt werden.

Bei vielen anderen NS-Prozessen der Vergangenheit wurde auf Biegen und Brechen geleugnet oder verharmlost.

Vier Jahre Freiheitsstrafe sind gegen den alten Mann jetzt verhängt worden.

Ob er die Strafe antreten muss, muss angesichts seines Alters und seines gesundheitlichen Zustands bezweifelt werden.

Aber darum geht es auch nicht.

Viel wichtiger ist ein weiteres Signal, das von dem Urteil ausgeht: Alle, die in Auschwitz dabei waren, waren mit verantwortlich. Auch der Buchhalter an der Todesrampe, auch derjenige, der in dem KZ in der Schreibstube gesessen hat.

Es gibt keine Täter der ersten, zweiten oder vielleicht dritten Klasse.

Früher sind aus diesem Grund zahlreiche Nazi-Schergen davongekommen, auch weil das politisch so gewollt gewesen ist.

Die Bundesrepublik hat sich bei der Aufarbeitung der Gräuel in den Jahren nach dem Krieg mehr als schwer getan.

Mitunter mit Absicht.

Jetzt hat das Landgericht Lüneburg deutlich gemacht, dass man die unsäglichen juristischen und politischen Fehler der Vergangenheit zukünftig nicht wiederholen darf.

Auch das ist eine wichtige Botschaft des Urteils, und zwar an die Gesellschaft insgesamt.

Darüber hinaus gilt: Prozesse wie gegen Gröning sind zugleich nötig für jene, die die "Gnade der späten Geburt" hatten, wie der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl einmal sehr missverständlich gesagt hat.

Solche Verfahren sind ein bedeutender Teil der Aufarbeitungs- und Erinnerungskultur dieses Landes.

Sie mahnen die Nachkommen der Täter-Generation, dass Auschwitz sich nicht wiederholen darf.

Und dass es ihre Verantwortung ist, genau dafür zu sorgen.

Der Lüneburger Prozess, wahrscheinlich der letzte seiner Art, war sehr sinnvoll und sehr notwendig.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47069/3072577, Autor siehe obiger Artikel.

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Cottbus (ots) - Es sind immer dieselben Fragen, die von vielen Seiten gestellt werden: Muss das sein?

Muss man einen 94-jährigen, gebrechlichen und kränklichen Mann noch vor Gericht zerren für Taten, an denen er vor Jahrzehnten beteiligt gewesen sein soll?

An die er sich vielleicht gar nicht mehr richtig erinnert? Ist nicht irgendwann auch mal genug?

Darauf kann man nur antworten: Man muss. Es darf keinen Schlussstrich geben.

Nicht unter jene entsetzlichen und beispiellosen Verbrechen, für die der Name Auschwitz in der deutschen Geschichte und weltweit steht.

Auschwitz verjährt nicht. Für niemanden.

Das ist die Perspektive, aus der das gestrige Urteil gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning bewertet werden muss: Es ist die Perspektive der Opfer des Massenmords.

Keine andere. Es geht um sie.

Solange Täter leben, die direkt oder indirekt am Holocaust beteiligt gewesen sind, und solange es Überlebende gibt, endet erst recht nichts.

Gröning hat während des Prozesses zumindest eine moralische Schuld eingestanden. Das muss anerkannt werden.

Bei vielen anderen NS-Prozessen der Vergangenheit wurde auf Biegen und Brechen geleugnet oder verharmlost.

Vier Jahre Freiheitsstrafe sind gegen den alten Mann jetzt verhängt worden.

Ob er die Strafe antreten muss, muss angesichts seines Alters und seines gesundheitlichen Zustands bezweifelt werden.

Aber darum geht es auch nicht.

Viel wichtiger ist ein weiteres Signal, das von dem Urteil ausgeht: Alle, die in Auschwitz dabei waren, waren mit verantwortlich. Auch der Buchhalter an der Todesrampe, auch derjenige, der in dem KZ in der Schreibstube gesessen hat.

Es gibt keine Täter der ersten, zweiten oder vielleicht dritten Klasse.

Früher sind aus diesem Grund zahlreiche Nazi-Schergen davongekommen, auch weil das politisch so gewollt gewesen ist.

Die Bundesrepublik hat sich bei der Aufarbeitung der Gräuel in den Jahren nach dem Krieg mehr als schwer getan.

Mitunter mit Absicht.

Jetzt hat das Landgericht Lüneburg deutlich gemacht, dass man die unsäglichen juristischen und politischen Fehler der Vergangenheit zukünftig nicht wiederholen darf.

Auch das ist eine wichtige Botschaft des Urteils, und zwar an die Gesellschaft insgesamt.

Darüber hinaus gilt: Prozesse wie gegen Gröning sind zugleich nötig für jene, die die "Gnade der späten Geburt" hatten, wie der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl einmal sehr missverständlich gesagt hat.

Solche Verfahren sind ein bedeutender Teil der Aufarbeitungs- und Erinnerungskultur dieses Landes.

Sie mahnen die Nachkommen der Täter-Generation, dass Auschwitz sich nicht wiederholen darf.

Und dass es ihre Verantwortung ist, genau dafür zu sorgen.

Der Lüneburger Prozess, wahrscheinlich der letzte seiner Art, war sehr sinnvoll und sehr notwendig.

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"Zahlreiche Nazi-Schergen davongekommen, auch weil das politisch so gewollt gewesen ist" - Das ist die bleibende Schuld ehemaliger Politiker der früheren BRD!



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