NRW-Justizminister Kutschaty (SPD): 'Beschränkungen zum Zugang zum Recht oftmals als arrogant aufgefasst' / Justizministerkonferenz will Video-Übertragung von Prozessen ermöglichen!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Recht-News


Düsseldorf (ots) - Bei großem öffentlichen Interesse sollen Gerichtsprozesse künftig per Video in einen Nebenraum übertragen werden, damit alle interessierten Medien darüber berichten können.

Einen entsprechenden Beschluss will die am Mittwoch und Donnerstag in Stuttgart tagende Justizministerkonferenz fassen.

"Die Menschen haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wie gerichtliche Entscheidungen zustande kommen", sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).

"Der Zugang zu den hierfür erforderlichen Informationen ist Voraussetzung für die Kontrolle und Transparenz der Rechtsprechung."

Die Debatte um eine Video-Übertragung war zuletzt zum Auftakt des Prozesses gegen das rechtsextreme Terrornetzwerk NSU im Frühjahr 2013 aufgekommen.

Damals wurden Berichterstatter-Plätze für die Medien verlost.

"Wir haben es beim Auftakt des NSU-Prozesses in München erlebt, dass Pool-Bildungen und Beschränkungen zum Zugang zum Recht oftmals als arrogant aufgefasst werden", sagte Kutschaty.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3048661, Autor siehe obiger Artikel.

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Düsseldorf (ots) - Bei großem öffentlichen Interesse sollen Gerichtsprozesse künftig per Video in einen Nebenraum übertragen werden, damit alle interessierten Medien darüber berichten können.

Einen entsprechenden Beschluss will die am Mittwoch und Donnerstag in Stuttgart tagende Justizministerkonferenz fassen.

"Die Menschen haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wie gerichtliche Entscheidungen zustande kommen", sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).

"Der Zugang zu den hierfür erforderlichen Informationen ist Voraussetzung für die Kontrolle und Transparenz der Rechtsprechung."

Die Debatte um eine Video-Übertragung war zuletzt zum Auftakt des Prozesses gegen das rechtsextreme Terrornetzwerk NSU im Frühjahr 2013 aufgekommen.

Damals wurden Berichterstatter-Plätze für die Medien verlost.

"Wir haben es beim Auftakt des NSU-Prozesses in München erlebt, dass Pool-Bildungen und Beschränkungen zum Zugang zum Recht oftmals als arrogant aufgefasst werden", sagte Kutschaty.

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