Das D.A.S. Stichwort des Monats Oktober: Der Gewerbemietvertrag !
Datum: Dienstag, dem 05. Oktober 2010
Thema: Recht-Infos


Mehr Vertragsfreiheit - mehr Risiko!
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen gewerblichen Mietvertrag unterscheiden sich stark von denen für einen herkömmlichen Mietvertrag über eine Wohnung. Der Mieterschutz ist beim Wohnungsmietvertrag stärker ausgeprägt. Beim Gewerbemietvertrag hat der Gesetzgeber den Notwendigkeiten des Geschäftslebens durch größere Vertragsfreiheit Rechnung getragen. So gelten beim Gewerbemietvertrag viele Regelungen über den Kündigungsschutz oder über Mieterhöhungen nicht. Zudem sind Vereinbarungen möglich, die beim Wohnungsmietvertrag unzulässig wären. Insbesondere die Beendigung des Mietverhältnisses kann rechtliche Probleme aufwer-fen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt einige einschlägige Gerichtsurteile vor.

Mehr Vertragsfreiheit - mehr Risiko!
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen gewerblichen Mietvertrag unterscheiden sich stark von denen für einen herkömmlichen Mietvertrag über eine Wohnung. Der Mieterschutz ist beim Wohnungsmietvertrag stärker ausgeprägt. Beim Gewerbemietvertrag hat der Gesetzgeber den Notwendigkeiten des Geschäftslebens durch größere Vertragsfreiheit Rechnung getragen. So gelten beim Gewerbemietvertrag viele Regelungen über den Kündigungsschutz oder über Mieterhöhungen nicht. Zudem sind Vereinbarungen möglich, die beim Wohnungsmietvertrag unzulässig wären. Insbesondere die Beendigung des Mietverhältnisses kann rechtliche Probleme aufwer-fen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt einige einschlägige Gerichtsurteile vor.





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