RA-Horrion: Schadensersatz bei beschädigtem 'Oldtimer'!
Datum: Montag, dem 27. September 2010
Thema: Recht-Infos


Nur Wiederbeschaffungswert bei als Unikat bezeichnetem Fahrzeug ersetzbar!
Rechtsgrundsatz: Bei der fiktiven Schadensberechnung eines unfallbeschädigten Unikats (Pkw Wartburg) ist die Grenze der Wiederbeschaffungswert (BGH, Urteil vom 02.03.2010, Az. VI ZR 144/09).
Sachverhalt: K hat Fahrzeug Pkw Wartburg Typ 353, EZ 1966. Fahrzeug wurde mit Teilen eines Typ 353 W nachgerüstet. Nach Unfall zahlt Versicherung V EUR 1.250,00 Wiederbeschaffungswert. K verlangt weitere EUR 1.212,90, da bei EUR 2.467,90 die Nettoreparaturkosten liegen. Nach dem Gutachten ist ein vergleichbares Fahrzeug nicht zu bekommen. Es müsse ein Wartburg 353 für EUR 2.950,00 erworben und mit Originalteilen des Typs 353 W umgebaut werden.
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, das Landgericht hat das Urteil aufgehoben. Der BGH bestätigt die Entscheidung des LG.

Nur Wiederbeschaffungswert bei als Unikat bezeichnetem Fahrzeug ersetzbar!
Rechtsgrundsatz: Bei der fiktiven Schadensberechnung eines unfallbeschädigten Unikats (Pkw Wartburg) ist die Grenze der Wiederbeschaffungswert (BGH, Urteil vom 02.03.2010, Az. VI ZR 144/09).
Sachverhalt: K hat Fahrzeug Pkw Wartburg Typ 353, EZ 1966. Fahrzeug wurde mit Teilen eines Typ 353 W nachgerüstet. Nach Unfall zahlt Versicherung V EUR 1.250,00 Wiederbeschaffungswert. K verlangt weitere EUR 1.212,90, da bei EUR 2.467,90 die Nettoreparaturkosten liegen. Nach dem Gutachten ist ein vergleichbares Fahrzeug nicht zu bekommen. Es müsse ein Wartburg 353 für EUR 2.950,00 erworben und mit Originalteilen des Typs 353 W umgebaut werden.
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, das Landgericht hat das Urteil aufgehoben. Der BGH bestätigt die Entscheidung des LG.





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