Fiskus täuscht Öffentlichkeit und Justizministerium - Steuerprivileg vernichtet Sanierungschancen !
Datum: Mittwoch, dem 22. September 2010
Thema: Recht-Infos


Bonn. Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV) wirft dem Bundesfinanzministerium vor, das Parlament und die Öffentlichkeit bei der Änderung des Insolvenzrechts im Gesetzesentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz bewusst zu täuschen: Die tatsächlichen Gründe für die angestrebte Super-Privilegierung der Finanzverwaltungen liegen nicht in den angeblichen Einnahmen von 50 Millionen Euro, sondern es geht maßgeblich um die Vermeidung von Zahlungen von fast 1,5 Milliarden Euro - zu Lasten vieler Kleingläubiger und dem Verlust der Eröffnungs- und Sanierungsfähigkeit vieler Unternehmen.
"Noch nie in der über 130-jährigen Geschichte des deutschen Insolvenzrechts hat der Staat seine eigene Bereicherung so schamlos über die Interessen der anderen Gläubiger gestellt", so Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Vorstandsvorsitzender des GSV (www.gsv.eu).

Bonn. Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV) wirft dem Bundesfinanzministerium vor, das Parlament und die Öffentlichkeit bei der Änderung des Insolvenzrechts im Gesetzesentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz bewusst zu täuschen: Die tatsächlichen Gründe für die angestrebte Super-Privilegierung der Finanzverwaltungen liegen nicht in den angeblichen Einnahmen von 50 Millionen Euro, sondern es geht maßgeblich um die Vermeidung von Zahlungen von fast 1,5 Milliarden Euro - zu Lasten vieler Kleingläubiger und dem Verlust der Eröffnungs- und Sanierungsfähigkeit vieler Unternehmen.
"Noch nie in der über 130-jährigen Geschichte des deutschen Insolvenzrechts hat der Staat seine eigene Bereicherung so schamlos über die Interessen der anderen Gläubiger gestellt", so Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Vorstandsvorsitzender des GSV (www.gsv.eu).





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