Ablenkung vor Verkehrsverstoß kann vor einem Fahrverbot retten!
Datum: Mittwoch, dem 15. September 2010
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Autofahrern, denen wegen einer groben Pflichtwidrigkeit ein Fahrverbot droht, kann es helfen, sich auf ein Augenblicksversagen zu berufen. „In bestimmten Ausnahmefällen kann die grundsätzlich gebotene Aufmerksamkeit des Autofahrers kurzzeitig abgelenkt werden“, erklärt Rechtsanwalt Christian Demuth, Verkehrsstrafrechtler aus Düsseldorf, „ihm kann dann keine grobe Pflichtwidrigkeit vorgeworfen werden, sodass auch kein Fahrverbot verhängt werden darf.“
Ein grobe Pflichtwidrigkeit, die mit einem Fahrverbot zu ahnden ist, liegt zum Beispiel vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um mindestens 31 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h überschritten wird. So die gesetzliche Vorgabe.

OpenPr.de: Autofahrern, denen wegen einer groben Pflichtwidrigkeit ein Fahrverbot droht, kann es helfen, sich auf ein Augenblicksversagen zu berufen. „In bestimmten Ausnahmefällen kann die grundsätzlich gebotene Aufmerksamkeit des Autofahrers kurzzeitig abgelenkt werden“, erklärt Rechtsanwalt Christian Demuth, Verkehrsstrafrechtler aus Düsseldorf, „ihm kann dann keine grobe Pflichtwidrigkeit vorgeworfen werden, sodass auch kein Fahrverbot verhängt werden darf.“
Ein grobe Pflichtwidrigkeit, die mit einem Fahrverbot zu ahnden ist, liegt zum Beispiel vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um mindestens 31 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h überschritten wird. So die gesetzliche Vorgabe.





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