Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur 'Tagesschau'-App: Absage des Bundesgerichtshofes ist eine notwendige Klarstellung!
Datum: Donnerstag, dem 30. April 2015
Thema: Recht-News


Bielefeld (ots) - Zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und den Zeitungsverlagen herrscht keine Waffengleichheit.

Die einen müssen sich keine Sorgen um ihre Finanzen machen, denn sie werden von den Zuschauern per Zwangsabgabe gemästet.

Die anderen dagegen stehen in einem knallharten Wettbewerb und müssen um jeden Leser kämpfen. Vor diesem Hintergrund ist die Absage des Bundesgerichtshofes an die »Tagesschau«-App eine notwendige Klarstellung.

Mit Angeboten im Internet, die Zeitungsartikeln ähneln, wildert die ARD unzulässig in Revieren, in denen sie nichts zu suchen hat. Hinzu kommt der finanzielle Aspekt: Die »Tagesschau«- App kostet die ARD nichts, Verlage müssten dagegen ordentlich Geld in die Hand nehmen, um Konkurrenzprodukte aufzulegen.

Die ARD hat Kunstwerke gesammelt, unterhält Orchester, tritt als Konzertveranstalter auf und macht Geld mit Merchandisingartikeln zu erfolgreichen Formaten wie der »Sendung mit der Maus«.

Anstatt sich aufs Fernseh- und Radioprogramm zu konzentrieren und das Geld hier zu investieren, ist die ARD zu einer Krake geworden, die mit ihren Armen überall hingreift.

Die presseähnliche »Tagesschau«-App ist so ein Arm. Höchste Zeit, dass Richter dem Senderverbund diesen Arm abhacken.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66306/3011150/westfalen-blatt-das-westfalen-blatt-bielefeld-zur-tagesschau-app, Autor siehe obiger Artikel.

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Bielefeld (ots) - Zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und den Zeitungsverlagen herrscht keine Waffengleichheit.

Die einen müssen sich keine Sorgen um ihre Finanzen machen, denn sie werden von den Zuschauern per Zwangsabgabe gemästet.

Die anderen dagegen stehen in einem knallharten Wettbewerb und müssen um jeden Leser kämpfen. Vor diesem Hintergrund ist die Absage des Bundesgerichtshofes an die »Tagesschau«-App eine notwendige Klarstellung.

Mit Angeboten im Internet, die Zeitungsartikeln ähneln, wildert die ARD unzulässig in Revieren, in denen sie nichts zu suchen hat. Hinzu kommt der finanzielle Aspekt: Die »Tagesschau«- App kostet die ARD nichts, Verlage müssten dagegen ordentlich Geld in die Hand nehmen, um Konkurrenzprodukte aufzulegen.

Die ARD hat Kunstwerke gesammelt, unterhält Orchester, tritt als Konzertveranstalter auf und macht Geld mit Merchandisingartikeln zu erfolgreichen Formaten wie der »Sendung mit der Maus«.

Anstatt sich aufs Fernseh- und Radioprogramm zu konzentrieren und das Geld hier zu investieren, ist die ARD zu einer Krake geworden, die mit ihren Armen überall hingreift.

Die presseähnliche »Tagesschau«-App ist so ein Arm. Höchste Zeit, dass Richter dem Senderverbund diesen Arm abhacken.

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