EuGH entscheidet über Haftungsumfang für Verlust, Verspätung oder Beschädigung bei der Gepäckbeförderung!
Datum: Freitag, dem 10. September 2010
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Verlust, Verspätung oder Beschädigung bei der Gepäckbeförderung sind neben Annullierungen und Verspätungen von Flügen die am häufigsten aufgetretenen Probleme mit denen sich Flugreisende konfrontiert sehen. Geht auf einem Flug Gepäck verloren, wird es beschädigt oder zu spät an den Zielort geliefert, so steht dem Fluggast nach dem Übereinkommen von Montreal maximal eine Entschädigung von 1.000 Sonderziehungsrechten (etwa 1.134,71 EUR) zu. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es sich dabei um den absoluten Höchstbetrag handelt, der sowohl immaterielle als auch materielle Schäden abdeckt (EuGH, Urteil vom 6. Mai 2010, Az.: C-63/09). Die Richter wiesen darauf hin, dass Passagiere nach dem Übereinkommen von Montreal beim Aufgeben ihres Gepäcks einen höheren Wert angeben und die Haftung durch einen Zuschlag entsprechend anheben können.

OpenPr.de: Verlust, Verspätung oder Beschädigung bei der Gepäckbeförderung sind neben Annullierungen und Verspätungen von Flügen die am häufigsten aufgetretenen Probleme mit denen sich Flugreisende konfrontiert sehen. Geht auf einem Flug Gepäck verloren, wird es beschädigt oder zu spät an den Zielort geliefert, so steht dem Fluggast nach dem Übereinkommen von Montreal maximal eine Entschädigung von 1.000 Sonderziehungsrechten (etwa 1.134,71 EUR) zu. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es sich dabei um den absoluten Höchstbetrag handelt, der sowohl immaterielle als auch materielle Schäden abdeckt (EuGH, Urteil vom 6. Mai 2010, Az.: C-63/09). Die Richter wiesen darauf hin, dass Passagiere nach dem Übereinkommen von Montreal beim Aufgeben ihres Gepäcks einen höheren Wert angeben und die Haftung durch einen Zuschlag entsprechend anheben können.





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