BGH III ZR 249/09: Unterlassenes Lesen des Emissionsprospekts und Verjährung - Der BGH geht zu weit!
Datum: Montag, dem 06. September 2010
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Der BGH hat wieder einmal für eine Entscheidung gesorgt, die von Schützeranwälten aufgegriffen und zum Standardvorbringen in Klagen gegen Fondsgesellschaften und Finanzdienstleister werden wird. Demnach kann es dem Anleger nicht mehr als grob fahrlässig vorgehalten werden, dass er es unterließ, den übergebenen Emissionsprospekt zu lesen, weil er den Angaben des Anlageberaters vertraute. Folge ist, dass unter diesem Aspekt eine Verjährungsfrist gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht mehr beginnen können soll.

OpenPr.de: Der BGH hat wieder einmal für eine Entscheidung gesorgt, die von Schützeranwälten aufgegriffen und zum Standardvorbringen in Klagen gegen Fondsgesellschaften und Finanzdienstleister werden wird. Demnach kann es dem Anleger nicht mehr als grob fahrlässig vorgehalten werden, dass er es unterließ, den übergebenen Emissionsprospekt zu lesen, weil er den Angaben des Anlageberaters vertraute. Folge ist, dass unter diesem Aspekt eine Verjährungsfrist gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht mehr beginnen können soll.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=438