Steuerberater: Rechtssicher und effektiv für sich werben !
Datum: Montag, dem 30. August 2010
Thema: Recht-Tipps


Münster, August 2010: Immer wieder kommt die Frage auf, ob Steuerberater Werbung betreiben dürfen. Hier gilt ein "Ja, aber...". Steuerberatern ist es grundsätzlich erlaubt, für sich zu werben. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass das Recht zu Werben zur grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit gehört. Gleichzeitig sind aber auch Regeln zu beachten, um sich im gesetzlich zulässigen Rahmen zu bewegen.
So darf der Steuerberater die fachliche Qualität seiner Konkurrenten nicht in unlauterer Weise pauschal herabsetzen. Die Werbung darf beispielsweise nicht allgemein den Eindruck vermitteln, die angesprochene Zielgruppe hätte ihren bisherigen Steuerberatern zu viel Honorar gezahlt und sie hätte zudem mehr Steuern als notwendig entrichtet.
Vorsicht geboten ist auch bei der Verwendung von Zusatzbezeichnungen.

Münster, August 2010: Immer wieder kommt die Frage auf, ob Steuerberater Werbung betreiben dürfen. Hier gilt ein "Ja, aber...". Steuerberatern ist es grundsätzlich erlaubt, für sich zu werben. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass das Recht zu Werben zur grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit gehört. Gleichzeitig sind aber auch Regeln zu beachten, um sich im gesetzlich zulässigen Rahmen zu bewegen.
So darf der Steuerberater die fachliche Qualität seiner Konkurrenten nicht in unlauterer Weise pauschal herabsetzen. Die Werbung darf beispielsweise nicht allgemein den Eindruck vermitteln, die angesprochene Zielgruppe hätte ihren bisherigen Steuerberatern zu viel Honorar gezahlt und sie hätte zudem mehr Steuern als notwendig entrichtet.
Vorsicht geboten ist auch bei der Verwendung von Zusatzbezeichnungen.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=433