Verkehrsunfall auch ohne Kollision möglich !
Datum: Montag, dem 30. August 2010 Thema: Recht-Infos
RA-Horrion: Die Haftung des Schädigers "beim Betrieb eines Fahrzeuges" i S v § 7 Abs. 1 StVG setzt keine Kollision voraus!
Rechtsgrundsatz: Für die Haftung des Schädigers nach § 7 Abs. 1 StVG reicht es aus, wenn seine Fahrwei¬se oder sein sonstiges Verhalten maßgeblich den Fremdschaden verursacht hat (OLG Schleswig, Urteil vom 15.04.2010, ZV 17/09).
Sachverhalt: Radfahrerin R durchfährt einen 2,50 m breiten kurvigen Weg. Plötzlich kommt Smart ent¬gegen. R weicht aus und kommt auf Grünstreifen zu Fall. R sagt, der Smart sei mittig ge¬fahren, Smartfahrer bestreitet dies und bestreitet weiter, dass der Sturz ausweichbedingt war.
Rechtsgründe: Die Haftung nach § 7 StVG setzt den Betrieb eines Fahrzeuges voraus. Eine Kollision ist nicht notwendig.
RA-Horrion: Die Haftung des Schädigers "beim Betrieb eines Fahrzeuges" i S v § 7 Abs. 1 StVG setzt keine Kollision voraus!
Rechtsgrundsatz: Für die Haftung des Schädigers nach § 7 Abs. 1 StVG reicht es aus, wenn seine Fahrwei¬se oder sein sonstiges Verhalten maßgeblich den Fremdschaden verursacht hat (OLG Schleswig, Urteil vom 15.04.2010, ZV 17/09).
Sachverhalt: Radfahrerin R durchfährt einen 2,50 m breiten kurvigen Weg. Plötzlich kommt Smart ent¬gegen. R weicht aus und kommt auf Grünstreifen zu Fall. R sagt, der Smart sei mittig ge¬fahren, Smartfahrer bestreitet dies und bestreitet weiter, dass der Sturz ausweichbedingt war.
Rechtsgründe: Die Haftung nach § 7 StVG setzt den Betrieb eines Fahrzeuges voraus. Eine Kollision ist nicht notwendig.
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