Restschuldbefreiung trotz Obliegenheitsverletzung möglich !
Datum: Mittwoch, dem 18. August 2010 Thema: Recht-Infos
RA-Horrion: Nichtangabe eines Zusatzverdienstes heilbar, wenn Treuhänder freiwillig informiert wird und pfändbare Beträge nachgezahlt werden !
Rechtsgrundsatz: Restschuldbefreiung kann nicht abgelehnt werden, wenn Schuldner Nebenverdienst während Wohlverhaltensperiode zunächst verschweigt, jedoch später den Treuhänder unterrichtet und pfändbare Beträge nachzahlt (BGH, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: IX ZB 211/09)
Sachverhalt: Schuldner S befindet sich in der 6-jährigen Wohlverhaltensperiode. Im November 2007 nimmt er neben seiner Berufstätigkeit für 10 Monate zusätzlich einen 400,00 EUR Job auf. Erst im November 2008 macht er der Treuhänderin Mitteilung. Gläubigerin G beantragt im Februar 2009 Versagung der Restschuldbefreiung. Amtsgericht und Landgericht geben dem Gläubiger recht. Der BGH gewährt Restschuldbefreiung.
RA-Horrion: Nichtangabe eines Zusatzverdienstes heilbar, wenn Treuhänder freiwillig informiert wird und pfändbare Beträge nachgezahlt werden !
Rechtsgrundsatz: Restschuldbefreiung kann nicht abgelehnt werden, wenn Schuldner Nebenverdienst während Wohlverhaltensperiode zunächst verschweigt, jedoch später den Treuhänder unterrichtet und pfändbare Beträge nachzahlt (BGH, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: IX ZB 211/09)
Sachverhalt: Schuldner S befindet sich in der 6-jährigen Wohlverhaltensperiode. Im November 2007 nimmt er neben seiner Berufstätigkeit für 10 Monate zusätzlich einen 400,00 EUR Job auf. Erst im November 2008 macht er der Treuhänderin Mitteilung. Gläubigerin G beantragt im Februar 2009 Versagung der Restschuldbefreiung. Amtsgericht und Landgericht geben dem Gläubiger recht. Der BGH gewährt Restschuldbefreiung.
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