Haftung des Unterhaltsschuldners in der Insolvenz !
Datum: Montag, dem 16. August 2010
Thema: Recht-Infos


Unterhaltsschuldner haftet für Unterhalt während der Verbraucherinsolvenz / Insolvenzrecht Dresden / Rechtsanwalt Dresden!
Rechtsgrundsatz: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Unterhaltsschuldners können nur laufende Unterhaltsansprüche vollstreckt werden. Die Unterhaltsansprüche bis zur Insolvenzeröffnung sind nur Insolvenzforderungen. (BAG, Urteil vom 17.09.2009, Az. 6 AZR 369/08).
Sachverhalt: Schuldner S hat Unterhaltspflichten gegenüber seiner Tochter F. Am 07.09.2006 wird Insolvenz eröffnet. Der rückständige Unterhalt wurde zur Tabelle angemeldet. Den laufenden Unterhalt pfändete die Tochter in den nach § 850d ZPO herabgesetzten Pfändungsfreibetrag.

Unterhaltsschuldner haftet für Unterhalt während der Verbraucherinsolvenz / Insolvenzrecht Dresden / Rechtsanwalt Dresden!
Rechtsgrundsatz: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Unterhaltsschuldners können nur laufende Unterhaltsansprüche vollstreckt werden. Die Unterhaltsansprüche bis zur Insolvenzeröffnung sind nur Insolvenzforderungen. (BAG, Urteil vom 17.09.2009, Az. 6 AZR 369/08).
Sachverhalt: Schuldner S hat Unterhaltspflichten gegenüber seiner Tochter F. Am 07.09.2006 wird Insolvenz eröffnet. Der rückständige Unterhalt wurde zur Tabelle angemeldet. Den laufenden Unterhalt pfändete die Tochter in den nach § 850d ZPO herabgesetzten Pfändungsfreibetrag.





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