Filmfonds: Erstes Finanzamt ändert Bescheide - Steuervorteile bleiben bestehen!
Datum: Freitag, dem 13. August 2010
Thema: Recht-News


Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. sieht in Kehrtwende der Steuerbehörden eine positive Wirkung von über 2.000 Einspruchsverfahren geschädigter Anleger !
Berlin/München. Zunächst war es noch Spekulation, jetzt ist es Gewissheit. Beim LHI Medienfonds Kaledo III, mit über 5.500 Investoren der größte Medienfonds Deutschlands, wurden die Grundlagenbescheide 2005 und 2006 wieder geändert. Das bestätigte das Finanzamt Starnberg (Bayern) dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz. Damit haben die Steuervorteile der Anfangsjahre wieder Gültigkeit! Rechtsanwalt Rolf Siburg aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel, zuständig für KALEDO III: "Dass unsere Rechtsauffassung und die über 2000 Einwände nun zu solch einem positiven Ergebnis führen, ist ein großer Erfolg und gibt den Anlegern endlich wieder steuerliche Rechtssicherheit." Auch in anderen Filmfonds zeichnet sich eine Kehrtwende ab.

Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. sieht in Kehrtwende der Steuerbehörden eine positive Wirkung von über 2.000 Einspruchsverfahren geschädigter Anleger !
Berlin/München. Zunächst war es noch Spekulation, jetzt ist es Gewissheit. Beim LHI Medienfonds Kaledo III, mit über 5.500 Investoren der größte Medienfonds Deutschlands, wurden die Grundlagenbescheide 2005 und 2006 wieder geändert. Das bestätigte das Finanzamt Starnberg (Bayern) dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz. Damit haben die Steuervorteile der Anfangsjahre wieder Gültigkeit! Rechtsanwalt Rolf Siburg aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel, zuständig für KALEDO III: "Dass unsere Rechtsauffassung und die über 2000 Einwände nun zu solch einem positiven Ergebnis führen, ist ein großer Erfolg und gibt den Anlegern endlich wieder steuerliche Rechtssicherheit." Auch in anderen Filmfonds zeichnet sich eine Kehrtwende ab.





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