Ostsee-Zeitung zum Fahrverbot für Steuerhinterzieher: Vom eigentlichen Delikt abgekoppelt öffnet sich das deutsche Strafrecht dem Populismus!
Datum: Sonntag, dem 29. Juni 2014
Thema: Recht-Infos


Rostock (ots) - Fahrverbot für Steuerhinterzieher? Wer kommt denn auf so eine Idee?

Kein Geringerer als Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) - und der will nun intensiv für seinen Vorstoß werben.

Keine Frage: Steuerhinterzieher müssen bestraft werden. Doch dafür gibt es den Einkommen entsprechende Geld- und notfalls Freiheitsstrafen. Uli Hoeneß lässt grüßen.

Wenn die Buße aber vom eigentlichen Delikt abgekoppelt wird, öffnet sich das deutsche Strafrecht dem Populismus.

Wie wär's dann etwa mit Fernsehverbot für Raser? Oder Alkoholverbot bei Handtaschenraub?

Nein, ein Fahrverbot bei Steuervergehen ist mit dem Gleichheitsgrundsatz kaum vereinbar. Nicht jeder Täter hat überhaupt einen Führerschein.

Gelegenheitsfahrer und Großstädter mit dichtem Nahverkehrsnetz wird ein Fahrerlaubnis-Entzug kaum treffen.

Es wäre eine kaum kontrollierbare Strafe ohne Strafwirkung. Fernpendlern die Fleppen wegzunehmen, träfe diese unterdessen unverhältnismäßig hart.

Es käme einem Berufsverbot gleich. Schnapsidee bleibt eben Schnapsidee.

Pressekontakt:

Ostsee-Zeitung
Jan-Peter Schröder
Telefon: +49 (0381) 365-439
jan-peter.schroeder@ostsee-zeitung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65393/2769594/ostsee-zeitung-kommentar-zum-fahrverbot-fuer-steuerhinterzieher von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Rostock (ots) - Fahrverbot für Steuerhinterzieher? Wer kommt denn auf so eine Idee?

Kein Geringerer als Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) - und der will nun intensiv für seinen Vorstoß werben.

Keine Frage: Steuerhinterzieher müssen bestraft werden. Doch dafür gibt es den Einkommen entsprechende Geld- und notfalls Freiheitsstrafen. Uli Hoeneß lässt grüßen.

Wenn die Buße aber vom eigentlichen Delikt abgekoppelt wird, öffnet sich das deutsche Strafrecht dem Populismus.

Wie wär's dann etwa mit Fernsehverbot für Raser? Oder Alkoholverbot bei Handtaschenraub?

Nein, ein Fahrverbot bei Steuervergehen ist mit dem Gleichheitsgrundsatz kaum vereinbar. Nicht jeder Täter hat überhaupt einen Führerschein.

Gelegenheitsfahrer und Großstädter mit dichtem Nahverkehrsnetz wird ein Fahrerlaubnis-Entzug kaum treffen.

Es wäre eine kaum kontrollierbare Strafe ohne Strafwirkung. Fernpendlern die Fleppen wegzunehmen, träfe diese unterdessen unverhältnismäßig hart.

Es käme einem Berufsverbot gleich. Schnapsidee bleibt eben Schnapsidee.

Pressekontakt:

Ostsee-Zeitung
Jan-Peter Schröder
Telefon: +49 (0381) 365-439
jan-peter.schroeder@ostsee-zeitung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65393/2769594/ostsee-zeitung-kommentar-zum-fahrverbot-fuer-steuerhinterzieher von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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