Menschenrechtsinstitut fordert von Justizministerkonferenz institutionelle Reform der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter!
Datum: Sonntag, dem 22. Juni 2014
Thema: Recht-Infos


Berlin (ots) - Anlässlich des Internationalen Tags des Folteropfers erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa:

"Die Vereinten Nationen haben bei der Überprüfung der Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention in Deutschland in ungewöhnlich scharfer Form darauf hingewiesen, dass die 'Nationale Stelle zur Verhütung von Folter' in Wiesbaden die völkerrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Der Bericht des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter (SPT) von 2013 hat das Dilemma der Nationalen Stelle klar zu Tage gebracht: Sie ist eine Stelle mit einem umfassenden Auftrag, den sie aber aufgrund ihrer Ausgestaltung und geringen finanziellen Ausstattung unmöglich erfüllen kann.

Angesichts des absoluten Verbots von Folter und Misshandlung und der daraus resultierenden Notwendigkeit wirksamer Prävention ist dies ein erschreckender Befund. Bislang sind grundlegende Konsequenzen in Deutschland ausgeblieben.

Bundesregierung und Bundesländer sollten deshalb jetzt die personellen und finanziellen Ressourcen der Nationalen Stelle stufenweise erheblich verstärken und das Prinzip der Ehrenamtlichkeit der Mitglieder aufheben.

Das Besetzungsverfahren für die Stelle sollte transparent und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft ausgestaltet und die Verpflichtung zur multidisziplinären, vielfältigen und geschlechtergerechten Besetzung der Stelle festgeschrieben werden.

Denn nur eine starke, unabhängige Nationale Stelle kann systematisch alle Haft- und Gewahrsamseinrichtungen in Deutschland überprüfen, auf Missstände hinweisen und Vorschläge für strukturelle Verbesserungen zum Schutz vor grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung machen.

Die Justizministerkonferenz wird am 25./26. Juni in Binz über die Erhöhung des Jahresbudgets der Nationalen Stelle entscheiden. Die voraussichtliche Aufstockung von 300.000 auf 540.000 Euro ist unzureichend.

Um ein vergleichbares Niveau wie in Frankreich. Österreich und der Schweiz zu erreichen, müsste das Budget hingegen - gemessen an der Einwohnerzahl - etwa verzehnfacht werden."

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in Wiesbaden ist zuständig für die Überprüfung von Strafvollzug und Untersuchungshaft, Jugendstrafvollzug und Jugendarrest, Gewahrsamseinrichtungen der Polizei und des Zolls, Abschiebehaft, Haft- und Arresteinrichtungen der Bundeswehr.

Darüber hinaus überwacht sie den Freiheitsentzug in der Psychiatrie, in Alten- und Pflegeheimen, in Einrichtungen für behinderte Menschen und in der geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe.

http://www.nationale-stelle.de/

Weitere Informationen:

Petra Follmar-Otto (2014): Verhinderung von Folter und Misshandlung - kein Thema für Deutschland? Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. (aktuell 4/2014) http://ots.de/Z6GbN

Follmar-Otto, Petra (2013): Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter fortentwickeln! Zur völkerrechtskonformen Ausgestaltung und Ausstattung. Policy Paper Nr. 20. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. http://ots.de/aQLZ0

Bericht des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter (SPT) 2013 http://ots.de/ldamt

Foto von Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa (Copyright: DIMR/Amélie Losier) Sie können das Foto gerne für journalistische Zwecke unter Angabe des Copyrights honorarfrei nutzen. http://ots.de/y56Pc

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51271/2766403/-berichtigung-datum-der-justizministerkonferenz-menschenrechtsinstitut-fordert-von von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Berlin (ots) - Anlässlich des Internationalen Tags des Folteropfers erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa:

"Die Vereinten Nationen haben bei der Überprüfung der Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention in Deutschland in ungewöhnlich scharfer Form darauf hingewiesen, dass die 'Nationale Stelle zur Verhütung von Folter' in Wiesbaden die völkerrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Der Bericht des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter (SPT) von 2013 hat das Dilemma der Nationalen Stelle klar zu Tage gebracht: Sie ist eine Stelle mit einem umfassenden Auftrag, den sie aber aufgrund ihrer Ausgestaltung und geringen finanziellen Ausstattung unmöglich erfüllen kann.

Angesichts des absoluten Verbots von Folter und Misshandlung und der daraus resultierenden Notwendigkeit wirksamer Prävention ist dies ein erschreckender Befund. Bislang sind grundlegende Konsequenzen in Deutschland ausgeblieben.

Bundesregierung und Bundesländer sollten deshalb jetzt die personellen und finanziellen Ressourcen der Nationalen Stelle stufenweise erheblich verstärken und das Prinzip der Ehrenamtlichkeit der Mitglieder aufheben.

Das Besetzungsverfahren für die Stelle sollte transparent und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft ausgestaltet und die Verpflichtung zur multidisziplinären, vielfältigen und geschlechtergerechten Besetzung der Stelle festgeschrieben werden.

Denn nur eine starke, unabhängige Nationale Stelle kann systematisch alle Haft- und Gewahrsamseinrichtungen in Deutschland überprüfen, auf Missstände hinweisen und Vorschläge für strukturelle Verbesserungen zum Schutz vor grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung machen.

Die Justizministerkonferenz wird am 25./26. Juni in Binz über die Erhöhung des Jahresbudgets der Nationalen Stelle entscheiden. Die voraussichtliche Aufstockung von 300.000 auf 540.000 Euro ist unzureichend.

Um ein vergleichbares Niveau wie in Frankreich. Österreich und der Schweiz zu erreichen, müsste das Budget hingegen - gemessen an der Einwohnerzahl - etwa verzehnfacht werden."

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in Wiesbaden ist zuständig für die Überprüfung von Strafvollzug und Untersuchungshaft, Jugendstrafvollzug und Jugendarrest, Gewahrsamseinrichtungen der Polizei und des Zolls, Abschiebehaft, Haft- und Arresteinrichtungen der Bundeswehr.

Darüber hinaus überwacht sie den Freiheitsentzug in der Psychiatrie, in Alten- und Pflegeheimen, in Einrichtungen für behinderte Menschen und in der geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe.

http://www.nationale-stelle.de/

Weitere Informationen:

Petra Follmar-Otto (2014): Verhinderung von Folter und Misshandlung - kein Thema für Deutschland? Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. (aktuell 4/2014) http://ots.de/Z6GbN

Follmar-Otto, Petra (2013): Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter fortentwickeln! Zur völkerrechtskonformen Ausgestaltung und Ausstattung. Policy Paper Nr. 20. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. http://ots.de/aQLZ0

Bericht des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter (SPT) 2013 http://ots.de/ldamt

Foto von Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa (Copyright: DIMR/Amélie Losier) Sie können das Foto gerne für journalistische Zwecke unter Angabe des Copyrights honorarfrei nutzen. http://ots.de/y56Pc

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51271/2766403/-berichtigung-datum-der-justizministerkonferenz-menschenrechtsinstitut-fordert-von von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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