Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl.-Jur. Matthias Kreusel, Hude (Oldenburg): 10 Verhaltensregeln für Hausdurchsuchungen !
Datum: Dienstag, dem 10. August 2010
Thema: Recht-Infos


Viele Bürgerinnen und Bürger meinen, eine Hausdurchsuchung könnte bei Ihnen niemals vorkommen. Dies ändert sich schlagartig, wenn die jeweils zuständigen Beamten vor der Tür stehen. Dann ist guter Rat teuer! Hier 10 wichtige Verhaltensregeln für Hausdurchsuchungen:
1. Öffnen Sie den Beamten die Tür. Bleiben Sie freundlich und behalten die Ruhe. Keine Angst vor der Polizeiuniform.
2. Widersprechen Sie deutlich vernehmbar der Hausdurchsuchung. Dies wird i.d.R. nichts Nutzen, aber muss von den Beamten protokolliert werden.
3. Machen Sie zu der Ihnen vorgeworfenen Straftat keine Angaben. Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand gegen das Vorgehen der Polizisten. Die Gedanken sind frei!
4. Notieren Sie sich bitte die Namen der Beamten. Lassen Sie sich davon bitte nicht abhalten. Nur so kann ggf. Fehlverhalten nachträglich sanktioniert werden.
5. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Durchsuchungsbefehl vorlegen. Widersprechen Sie noch einmal der Aufforderung, dass die Beamten Ihre Wohnung betreten durften.

Viele Bürgerinnen und Bürger meinen, eine Hausdurchsuchung könnte bei Ihnen niemals vorkommen. Dies ändert sich schlagartig, wenn die jeweils zuständigen Beamten vor der Tür stehen. Dann ist guter Rat teuer! Hier 10 wichtige Verhaltensregeln für Hausdurchsuchungen:
1. Öffnen Sie den Beamten die Tür. Bleiben Sie freundlich und behalten die Ruhe. Keine Angst vor der Polizeiuniform.
2. Widersprechen Sie deutlich vernehmbar der Hausdurchsuchung. Dies wird i.d.R. nichts Nutzen, aber muss von den Beamten protokolliert werden.
3. Machen Sie zu der Ihnen vorgeworfenen Straftat keine Angaben. Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand gegen das Vorgehen der Polizisten. Die Gedanken sind frei!
4. Notieren Sie sich bitte die Namen der Beamten. Lassen Sie sich davon bitte nicht abhalten. Nur so kann ggf. Fehlverhalten nachträglich sanktioniert werden.
5. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Durchsuchungsbefehl vorlegen. Widersprechen Sie noch einmal der Aufforderung, dass die Beamten Ihre Wohnung betreten durften.





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