Europawahl 2014: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 4. Mai 2014!
Datum: Donnerstag, dem 01. Mai 2014
Thema: Recht-Infos


Wiesbaden (ots) - Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 4. Mai 2014 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung.

Der Bundeswahlleiter teilt weiter mit, dass in das Wählerverzeichnis für die Europawahl 2014 alle Wahlberechtigten eingetragen worden sind, die am 20. April 2014 - dem 35. Tag vor der Wahl - bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren.

Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 25. Mai 2014 ihre Stimme abgeben können.

Vom 5. bis einschließlich 9. Mai 2014 halten die Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit.

Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 4. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863 www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/74247/2724200/europawahl-2014-wahlberechtigte-erhalten-wahlbenachrichtigung-bis-zum-4-mai-2014 von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Wiesbaden (ots) - Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 4. Mai 2014 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung.

Der Bundeswahlleiter teilt weiter mit, dass in das Wählerverzeichnis für die Europawahl 2014 alle Wahlberechtigten eingetragen worden sind, die am 20. April 2014 - dem 35. Tag vor der Wahl - bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren.

Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 25. Mai 2014 ihre Stimme abgeben können.

Vom 5. bis einschließlich 9. Mai 2014 halten die Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit.

Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 4. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863 www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/74247/2724200/europawahl-2014-wahlberechtigte-erhalten-wahlbenachrichtigung-bis-zum-4-mai-2014 von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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