Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann ein Wohnungsmieter nicht fordern !
Datum: Freitag, dem 06. August 2010
Thema: Recht-Infos


RA Horrion: Ein Wohnungsmieter kann von seinem Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen!
Rechtgrundsatz: Auf die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hat der Mieter einer Wohnung gegen den Vermieter keinen Rechtsanspruch, BGH, Urteil vom 30.09.2009, AZ VIII ZR 238/08.
Sachverhalt: Die klagenden Mieter hatten ihre Wohnung gekündigt und sich in der Nähe von Dresden eine neue Wohnung gesucht. Der Neuvermieter hat ca. 42.000 Wohnungen im Bestand. Dieser verlangte die Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Altvermieters. Der Altvermieter lehnte ab. Die Klage der Mieter vor dem AG Dippoldiswalde wurde abgewiesen, die Berufung vor dem LG Dresden blieb erfolglos, ebenso die Revision vor dem BGH.

RA Horrion: Ein Wohnungsmieter kann von seinem Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen!
Rechtgrundsatz: Auf die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hat der Mieter einer Wohnung gegen den Vermieter keinen Rechtsanspruch, BGH, Urteil vom 30.09.2009, AZ VIII ZR 238/08.
Sachverhalt: Die klagenden Mieter hatten ihre Wohnung gekündigt und sich in der Nähe von Dresden eine neue Wohnung gesucht. Der Neuvermieter hat ca. 42.000 Wohnungen im Bestand. Dieser verlangte die Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Altvermieters. Der Altvermieter lehnte ab. Die Klage der Mieter vor dem AG Dippoldiswalde wurde abgewiesen, die Berufung vor dem LG Dresden blieb erfolglos, ebenso die Revision vor dem BGH.





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