Neufassung des Antiterrordateigesetzes: Menschenrechtsinstitut fordert wirksame Kontrolle durch unabhängige Aufsicht!
Datum: Sonntag, dem 06. April 2014
Thema: Recht-Infos


Berlin (ots) - Anlässlich der anstehenden Neuformulierung des Antiterrordateigesetzes erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus muss rechtsstaatlichen Grundsätzen folgen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Antiterrordateigesetz klar gemacht, dass die wirksame Kontrolle der Datei durch unabhängige Aufsichtsorgane von überragender Bedeutung ist, da Rechtsschutz für Betroffene kaum möglich ist.

Wir fordern den Gesetzgeber deshalb auf, das Verfassungsgerichtsurteil vollständig umzusetzen."

Obwohl sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag ausdrücklich zur Neufassung des Gesetzes nach den Vorgaben aus Karlsruhe bekennen, lässt ein Bericht aus dem Bundesministerium des Innern (Bundesinnenminister: Thomas de Maizière, CDU) jedoch befürchten, dass der kommende Gesetzentwurf hinter den Vorgaben zurückbleibt.

Das Gesetz muss die wirksame Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte und G 10-Kommission sowie Berichtspflichten des Bundeskriminalamtes garantieren.

Notwendig ist auch eine gesetzliche Pflicht, die Nutzung der Datei erneut zu evaluieren.

Außerdem muss sorgfältig geprüft werden, ob die Pläne der Koalition zur Verbesserung der Analysefähigkeit der Datei verfassungskonform realisierbar sind. Das Institut hat hieran erhebliche Zweifel.

Am 24. April 2013 mahnte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Antiterrordateigesetz eine Neuformulierung des Gesetzes an, weil sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine prinzipielle Trennung der Daten von Polizei und Nachrichtendiensten ergebe.

Das Gericht verfügte Beschränkungen der zu erfassenden Daten und ihrer Nutzungsmöglichkeiten sowie eine wirksame Kontrolle.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte in der mündlichen Verhandlung der Verfassungsbeschwerde gegen das Antiterrordateigesetz eine Stellungnahme abgegeben.

Eric Töpfer: Neufassung des Antiterrordateigesetzes: Gesetzgeber muss Menschenrechtsschutz ernst nehmen.

Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2014 (aktuell 02/2014) http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * Mobil +49 160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51271/2706541/neufassung-des-antiterrordateigesetzes-menschenrechtsinstitut-fordert-wirksame-kontrolle-durch von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Berlin (ots) - Anlässlich der anstehenden Neuformulierung des Antiterrordateigesetzes erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus muss rechtsstaatlichen Grundsätzen folgen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Antiterrordateigesetz klar gemacht, dass die wirksame Kontrolle der Datei durch unabhängige Aufsichtsorgane von überragender Bedeutung ist, da Rechtsschutz für Betroffene kaum möglich ist.

Wir fordern den Gesetzgeber deshalb auf, das Verfassungsgerichtsurteil vollständig umzusetzen."

Obwohl sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag ausdrücklich zur Neufassung des Gesetzes nach den Vorgaben aus Karlsruhe bekennen, lässt ein Bericht aus dem Bundesministerium des Innern (Bundesinnenminister: Thomas de Maizière, CDU) jedoch befürchten, dass der kommende Gesetzentwurf hinter den Vorgaben zurückbleibt.

Das Gesetz muss die wirksame Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte und G 10-Kommission sowie Berichtspflichten des Bundeskriminalamtes garantieren.

Notwendig ist auch eine gesetzliche Pflicht, die Nutzung der Datei erneut zu evaluieren.

Außerdem muss sorgfältig geprüft werden, ob die Pläne der Koalition zur Verbesserung der Analysefähigkeit der Datei verfassungskonform realisierbar sind. Das Institut hat hieran erhebliche Zweifel.

Am 24. April 2013 mahnte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Antiterrordateigesetz eine Neuformulierung des Gesetzes an, weil sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine prinzipielle Trennung der Daten von Polizei und Nachrichtendiensten ergebe.

Das Gericht verfügte Beschränkungen der zu erfassenden Daten und ihrer Nutzungsmöglichkeiten sowie eine wirksame Kontrolle.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte in der mündlichen Verhandlung der Verfassungsbeschwerde gegen das Antiterrordateigesetz eine Stellungnahme abgegeben.

Eric Töpfer: Neufassung des Antiterrordateigesetzes: Gesetzgeber muss Menschenrechtsschutz ernst nehmen.

Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2014 (aktuell 02/2014) http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * Mobil +49 160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51271/2706541/neufassung-des-antiterrordateigesetzes-menschenrechtsinstitut-fordert-wirksame-kontrolle-durch von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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