Westfalenpost über den Piloten-Streik bei der Lufthansa: Das Streikrecht darf nicht eingeschränkt werden!
Datum: Donnerstag, dem 03. April 2014
Thema: Recht-Infos


Hagen (ots) - Natürlich ist es für betroffene Passagiere ärgerlich, wenn ihr Lufthansa-Flug wegen streikender Piloten annulliert wird.

Oder wenn die Kranich-Linie in dem hart umkämpften Markt in punkto Finanzen und Image kräftig Federn lassen muss.

Dennoch ist es nicht angebracht, eine Neid-Debatte über vermeintlich Besserverdienende in den Flugzeug-Cockpits zu eröffnen oder politische Forderungen nach Änderungen im Streikrecht zu stellen.

Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert. Punkt. Fast könnte man meinen, dass der Arbeitskampf der Spartengewerkschaft "Pilotenvereinigung Cockpit" manchen Politikern (und Arbeitgebern) gerade recht kommt.

Sie schreien populistisch nach einer gesetzlichen Regelung zur Tarifeinheit. Sie wollen, dass in jedem Betrieb nur noch ein von der mitgliederstärksten Gewerkschaft abgeschlossener Tarifvertrag anzuwenden ist, und fordern damit nichts anderes als eine Einschränkung des Streikrechts.

Auf Piloten lastet eine hohe Verantwortung gegenüber den Passagieren.

Dass gerade von den Flugkapitänen öffentlichkeitswirksam Solidarität mit den (von Arbeitgebern) schlecht(er) bezahlten Kollegen des Luftfahrt-Konzerns eingefordert wird, ist keiner Logik geschuldet.

Das Grundgesetz hat Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden das Recht zugeschrieben, frei von staatlichen Eingriffen Tarifverträge abzuschließen.

Die Tarifautonomie hat sich in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bewährt. Diese Balance darf nicht wegen Streiks einiger weniger kleiner Einzelgewerkschaften in Frage gestellt werden.

Kommentar von Rolf Hansmann

Pressekontakt:

Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58966/2704118/westfalenpost-das-streikrecht-darf-nicht-eingeschraenkt-werden-kommentar-von-rolf-hansmann-ueber von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Hagen (ots) - Natürlich ist es für betroffene Passagiere ärgerlich, wenn ihr Lufthansa-Flug wegen streikender Piloten annulliert wird.

Oder wenn die Kranich-Linie in dem hart umkämpften Markt in punkto Finanzen und Image kräftig Federn lassen muss.

Dennoch ist es nicht angebracht, eine Neid-Debatte über vermeintlich Besserverdienende in den Flugzeug-Cockpits zu eröffnen oder politische Forderungen nach Änderungen im Streikrecht zu stellen.

Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert. Punkt. Fast könnte man meinen, dass der Arbeitskampf der Spartengewerkschaft "Pilotenvereinigung Cockpit" manchen Politikern (und Arbeitgebern) gerade recht kommt.

Sie schreien populistisch nach einer gesetzlichen Regelung zur Tarifeinheit. Sie wollen, dass in jedem Betrieb nur noch ein von der mitgliederstärksten Gewerkschaft abgeschlossener Tarifvertrag anzuwenden ist, und fordern damit nichts anderes als eine Einschränkung des Streikrechts.

Auf Piloten lastet eine hohe Verantwortung gegenüber den Passagieren.

Dass gerade von den Flugkapitänen öffentlichkeitswirksam Solidarität mit den (von Arbeitgebern) schlecht(er) bezahlten Kollegen des Luftfahrt-Konzerns eingefordert wird, ist keiner Logik geschuldet.

Das Grundgesetz hat Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden das Recht zugeschrieben, frei von staatlichen Eingriffen Tarifverträge abzuschließen.

Die Tarifautonomie hat sich in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bewährt. Diese Balance darf nicht wegen Streiks einiger weniger kleiner Einzelgewerkschaften in Frage gestellt werden.

Kommentar von Rolf Hansmann

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Westfalenpost
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Telefon: 02331/9174160

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58966/2704118/westfalenpost-das-streikrecht-darf-nicht-eingeschraenkt-werden-kommentar-von-rolf-hansmann-ueber von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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