Versammlungsfreiheit: 8 Ratschläge für die Anmeldung einer einer Versammlung / Demonstration !
Datum: Freitag, dem 06. August 2010
Thema: Recht-Tipps


Art. 8 des Grundgesetzes schützt die Versammlungsfreiheit. Nähere Regelungen sind dem Versammlungsgesetz zu entnehmen. Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 8 Ratschläge für die Anmeldung einer Versammlung / Demonstration. Denn das Versammlungsrecht / das Demonstrationsrecht ist ein hohes Rechtsgut:
1. Nehmen Sie rechtzeitig mit der zuständigen Behörde Kontakt auf. Die Zuständigkeiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
2. Melden Sie die Versammlung möglichst frühzeitig schriftlich bei der zuständigen Behörde an. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach, ob Sie für die Anmeldung Formblätter der Behörde benutzen können, um Fehler bzw. Unklarheiten zu vermeiden.
3. Machen Sie genaue Angaben (zum Zeitplan, zum Versammlungsort, zum Streckenverlauf). Benutzen Sie am besten einen aktuellen Ortsplan, um den Streckenverlauf genau einzeichnen zu können.

Art. 8 des Grundgesetzes schützt die Versammlungsfreiheit. Nähere Regelungen sind dem Versammlungsgesetz zu entnehmen. Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 8 Ratschläge für die Anmeldung einer Versammlung / Demonstration. Denn das Versammlungsrecht / das Demonstrationsrecht ist ein hohes Rechtsgut:
1. Nehmen Sie rechtzeitig mit der zuständigen Behörde Kontakt auf. Die Zuständigkeiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
2. Melden Sie die Versammlung möglichst frühzeitig schriftlich bei der zuständigen Behörde an. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach, ob Sie für die Anmeldung Formblätter der Behörde benutzen können, um Fehler bzw. Unklarheiten zu vermeiden.
3. Machen Sie genaue Angaben (zum Zeitplan, zum Versammlungsort, zum Streckenverlauf). Benutzen Sie am besten einen aktuellen Ortsplan, um den Streckenverlauf genau einzeichnen zu können.





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