Sicherungsverwahrung: Anzeige gegen Richter !
Datum: Freitag, dem 06. August 2010
Thema: Recht-Infos


Deutsche Gerichte ignorieren Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!

Strasbourg/Kehl/Diez, 06.08.2010. Die rückwirkende Verlängerung der deutschen Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus ist menschenrechtsverletzend hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 17.12.2009 entschieden. Altfälle, die noch nach der alten Rechtslage verurteilt worden waren, nach der ihnen höchstens zehn Jahre Sicherungsverwahrung drohte, konnten sich bei Tatbegehung nicht auf eine längere Haft einstellen und müssen nach Ansicht des EGMR daher sofort freigelassen werden.

Dieses Urteil ist seit Mai 2010 endgültig. Doch deutsche Gerichte scheren sich nicht darum. Zwar ist der vom EGMR entschiedene Fall M. ./. Deutschland inzwischen aus der Haft entlassen worden. Weitere Altfälle verharren jedoch weiter rechtswidrig in deutschen Gefängnissen.

Deutsche Gerichte ignorieren Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!

Strasbourg/Kehl/Diez, 06.08.2010. Die rückwirkende Verlängerung der deutschen Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus ist menschenrechtsverletzend hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 17.12.2009 entschieden. Altfälle, die noch nach der alten Rechtslage verurteilt worden waren, nach der ihnen höchstens zehn Jahre Sicherungsverwahrung drohte, konnten sich bei Tatbegehung nicht auf eine längere Haft einstellen und müssen nach Ansicht des EGMR daher sofort freigelassen werden.

Dieses Urteil ist seit Mai 2010 endgültig. Doch deutsche Gerichte scheren sich nicht darum. Zwar ist der vom EGMR entschiedene Fall M. ./. Deutschland inzwischen aus der Haft entlassen worden. Weitere Altfälle verharren jedoch weiter rechtswidrig in deutschen Gefängnissen.





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