Medienfonds VIP-4 Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt !
Datum: Samstag, dem 31. Juli 2010
Thema: Recht-Infos


Für Bankkunden mit Medienfonds hat die Kanzlei GRP Rainer LLP eine gute Nachricht: "Wir haben erneut die Commerzbank beim Medienfonds VIP-4 erfolgreich auf Schadensersatz verklagt", berichtet Rechtsanwalt Michael Rainer über seinen jüngsten Erfolg vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 2/10 O 508/08).
Köln - Für Bankkunden mit Medienfonds hat die Kanzlei GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf eine gute Nachricht: "Wir haben erneut die Commerzbank beim Medienfonds VIP-4 erfolgreich auf Schadensersatz verklagt", berichtet Rechtsanwalt Michael Rainer über seinen Erfolg vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 2/10 O 508/08). Das Gericht hat die Commerzbank zum wiederholten Mal dazu verurteilt, einem Mandanten der Kanzlei GRP Rainer die verlustreiche Beteiligung an einem Medienfonds zu ersetzen. Der Grund: "Der Anlageberater der Commerzbank hat unseren Mandanten nicht richtig über diese Kapitalanlage aufgeklärt. Für diesen Beratungsfehler haftet die Commerzbank", sagt Rechtsanwalt Rainer.

Für Bankkunden mit Medienfonds hat die Kanzlei GRP Rainer LLP eine gute Nachricht: "Wir haben erneut die Commerzbank beim Medienfonds VIP-4 erfolgreich auf Schadensersatz verklagt", berichtet Rechtsanwalt Michael Rainer über seinen jüngsten Erfolg vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 2/10 O 508/08).
Köln - Für Bankkunden mit Medienfonds hat die Kanzlei GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf eine gute Nachricht: "Wir haben erneut die Commerzbank beim Medienfonds VIP-4 erfolgreich auf Schadensersatz verklagt", berichtet Rechtsanwalt Michael Rainer über seinen Erfolg vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 2/10 O 508/08). Das Gericht hat die Commerzbank zum wiederholten Mal dazu verurteilt, einem Mandanten der Kanzlei GRP Rainer die verlustreiche Beteiligung an einem Medienfonds zu ersetzen. Der Grund: "Der Anlageberater der Commerzbank hat unseren Mandanten nicht richtig über diese Kapitalanlage aufgeklärt. Für diesen Beratungsfehler haftet die Commerzbank", sagt Rechtsanwalt Rainer.





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