Weser-Kurier zum Freispruch für Christian Wulff: Grundrecht auf eine unvoreingenommene Behandlung wurde Wulff vom Ankläger den gesamten Prozess über verwehrt!
Datum: Freitag, dem 28. Februar 2014
Thema: Recht-Infos


Bremen (ots) - Ende gut, alles gut?

Zum Abschluss dieser Farce von Prozess wurde schließlich doch noch Recht gesprochen.

Richter Rosenow hat das getan, was seine Pflicht ist: nach (mangelnder) Beweislage und bestem Wissen und Gewissen zu urteilen.

Doch was so selbstverständlich klingt, war über weite Strecken dieses Verfahrens keineswegs sicher.

Denn eine von blindem Jagdeifer getriebene Staatsanwaltschaft schien nur ein Ziel zu haben: ihr "Opfer" zur Strecke zu bringen.

Mit Gewalt sollte der Eindruck vermieden werden, dass Prominente vor Gericht einen Bonus erhalten.

Dabei verlor die schneidige Anklage gänzlich aus dem Blickfeld, dass bei uns jeder, also auch ein ehemaliger Bundespräsident, vor dem Gesetz gleich ist - also den Anspruch auf eine unvoreingenommene Behandlung hat.

Dieses Grundrecht wurde Wulff vom Ankläger den gesamten Prozess über verwehrt.

Kommentar von Daniel Killy

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chefredaktion@Weser-Kurier.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/2675633/weser-kurier-kommentar-von-daniel-killy-zum-freispruch-fuer-christian-wulff von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Bremen (ots) - Ende gut, alles gut?

Zum Abschluss dieser Farce von Prozess wurde schließlich doch noch Recht gesprochen.

Richter Rosenow hat das getan, was seine Pflicht ist: nach (mangelnder) Beweislage und bestem Wissen und Gewissen zu urteilen.

Doch was so selbstverständlich klingt, war über weite Strecken dieses Verfahrens keineswegs sicher.

Denn eine von blindem Jagdeifer getriebene Staatsanwaltschaft schien nur ein Ziel zu haben: ihr "Opfer" zur Strecke zu bringen.

Mit Gewalt sollte der Eindruck vermieden werden, dass Prominente vor Gericht einen Bonus erhalten.

Dabei verlor die schneidige Anklage gänzlich aus dem Blickfeld, dass bei uns jeder, also auch ein ehemaliger Bundespräsident, vor dem Gesetz gleich ist - also den Anspruch auf eine unvoreingenommene Behandlung hat.

Dieses Grundrecht wurde Wulff vom Ankläger den gesamten Prozess über verwehrt.

Kommentar von Daniel Killy

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