Copyright-Vermerk muss an geeigneter Stelle angebracht werden!
Datum: Dienstag, dem 20. Juli 2010
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: Nicht nur eigene Werbemaßnahmen sind für Unternehmen und Freiberufler von herausragender Bedeutung, auch Referenzen können potentielle Kunden von der Inanspruchnahme des eigenen Leistungsportfolios überzeugen.
Dabei werden die Referenzen nicht immer nur in den eigenen Werbematerialien angegeben, gerade im künstlerischen Bereich ist es nicht selten, dass diese z.B. in Form von Copyright-Vermerken bei jeder Erscheinung des Kunstwerkes auftauchen.
Sinnvoll und Erfolg versprechend sind solche Vermerke natürlich nur, wenn sie unmittelbar am Kunstwerk haften und in gut sichtbarer Position dargestellt werden.
So entschied auch das Landgericht Bielefeld am 12.04.2010 (Az.: 4 O 293/06).
Verhandelt wurde in einem Fall, in dem sich die Parteien in einem Vergleich darauf geeinigt haben, dass die Beklagte die Grafiken verwenden durfte, diese jedoch mit einem Copyright-Vermerk und dem Namen des Klägers zu versehen hatte.

OpenPr.de: Nicht nur eigene Werbemaßnahmen sind für Unternehmen und Freiberufler von herausragender Bedeutung, auch Referenzen können potentielle Kunden von der Inanspruchnahme des eigenen Leistungsportfolios überzeugen.
Dabei werden die Referenzen nicht immer nur in den eigenen Werbematerialien angegeben, gerade im künstlerischen Bereich ist es nicht selten, dass diese z.B. in Form von Copyright-Vermerken bei jeder Erscheinung des Kunstwerkes auftauchen.
Sinnvoll und Erfolg versprechend sind solche Vermerke natürlich nur, wenn sie unmittelbar am Kunstwerk haften und in gut sichtbarer Position dargestellt werden.
So entschied auch das Landgericht Bielefeld am 12.04.2010 (Az.: 4 O 293/06).
Verhandelt wurde in einem Fall, in dem sich die Parteien in einem Vergleich darauf geeinigt haben, dass die Beklagte die Grafiken verwenden durfte, diese jedoch mit einem Copyright-Vermerk und dem Namen des Klägers zu versehen hatte.





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