Drei-Prozent-Sperrklausel für Europawahl: Verfassungsbeschwerde durch PWB Rechtsanwälte!
Datum: Montag, dem 25. November 2013
Thema: Recht-Infos


Jena (ots) - Gegen die vom Bundestag beschlossene Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl 2014 hat die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) beim Bundesverfassungsgericht für eine Mandantin Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Bereits 2011 haben Deutschlands höchste Richter in Karlsruhe die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Wahlen zum Europaparlament für verfassungswidrig erklärt.

Politische Parteien aus Deutschland, die im kommenden Jahr ins Europäische Parlament gelangen wollen, müssen eine Hürde von drei Prozent überwinden. Diese Sperrklausel haben die Abgeordneten in ihrer Sitzung am 13. Juni 2013 beschlossen.

Trotz der schweren verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsausschusses des Bundestages. Die Sperrklausel des Europawahlgesetzes war nach Auffassung der Parteien CDU, SPD, GRÜNE und FDP offensichtlich notwendig, um sich gegen Konkurrenzparteien abzusichern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2011 die damals noch gültige Fünf-Prozent-Sperrklausel als verfassungswidrig verworfen.

Nicht nur die kleinen Parteien stellen sich derzeit die Frage, ob eine Drei-Prozent-Sperrklausel verfassungskonform sein kann, wenn eine Fünf-Prozent-Sperrklausel dies nicht ist. Für Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer stellt sich diese Frage nicht.

"Der Beschluss einer Sperrklausel verletzt die Rechte der Wähler und vor allem die Chancengleichheit der politischen Parteien. Für eine Sperrklausel, die eine Ungleichbehandlung bedeutet, bedarf es zwingender Gründe", sagt Beyer.

Die Argumentation der Abgeordneten der etablierten Parteien, dass ohne Sperrklausel die Mehrheitsbildung im Europäischen Parlament erschwert und damit die Beschlussfähigkeit behindert werde, widerspreche dem Grundgedanken der parlamentarischen Demokratie.

Mit dem Gesetzentwurf solle, so der Beschluss des Bundestages, eine Mehrheitsbildung und das reibungslose Funktionieren der EU-Exekutive gewährleistet werden. Ob eine Sperrklausel ein Instrument der Demokratie sein kann oder nur die etablierten Parteien begünstigt, wird nun das Bundesverfassungsgericht prüfen.

Beyer: "Ich bin mir sicher, dass die Bundesverfassungsrichter auch bei der von mir geführten Verfassungsbeschwerde nicht anders entscheiden werden als im November 2011."

Ob die Sperrklausel bei drei oder fünf Prozent liege, sei dabei unerheblich, so Beyer: "Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit nämlich nicht die Höhe, sondern die Sperrklausel als solche für grundsätzlich verfassungswidrig erklärt."

Die Erfolgsaussichten sind nach Auffassung von Rechtsanwalt Beyer sehr gut. Beyer, der mit seiner Kanzlei (www.pwb-law.com) schon vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich war, geht davon aus, dass es bei der Europawahl keine Sperrklausel mehr geben wird.

Ein Videostatement von Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer finden Sie auf der Homepage der Kanzlei unter www.pwb-law.com

Pressekontakt:

Erich R. Jeske
Agentur für KreativeKommunikation
Martinskloster 3
99084 Erfurt
Telefon: 0361 7892609
E-Mail: info@jeske-pr.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/69720/2606345/drei-prozent-sperrklausel-fuer-europawahl-verfassungsbeschwerde-durch-pwb-rechtsanwaelte-video von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Jena (ots) - Gegen die vom Bundestag beschlossene Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl 2014 hat die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) beim Bundesverfassungsgericht für eine Mandantin Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Bereits 2011 haben Deutschlands höchste Richter in Karlsruhe die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Wahlen zum Europaparlament für verfassungswidrig erklärt.

Politische Parteien aus Deutschland, die im kommenden Jahr ins Europäische Parlament gelangen wollen, müssen eine Hürde von drei Prozent überwinden. Diese Sperrklausel haben die Abgeordneten in ihrer Sitzung am 13. Juni 2013 beschlossen.

Trotz der schweren verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsausschusses des Bundestages. Die Sperrklausel des Europawahlgesetzes war nach Auffassung der Parteien CDU, SPD, GRÜNE und FDP offensichtlich notwendig, um sich gegen Konkurrenzparteien abzusichern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2011 die damals noch gültige Fünf-Prozent-Sperrklausel als verfassungswidrig verworfen.

Nicht nur die kleinen Parteien stellen sich derzeit die Frage, ob eine Drei-Prozent-Sperrklausel verfassungskonform sein kann, wenn eine Fünf-Prozent-Sperrklausel dies nicht ist. Für Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer stellt sich diese Frage nicht.

"Der Beschluss einer Sperrklausel verletzt die Rechte der Wähler und vor allem die Chancengleichheit der politischen Parteien. Für eine Sperrklausel, die eine Ungleichbehandlung bedeutet, bedarf es zwingender Gründe", sagt Beyer.

Die Argumentation der Abgeordneten der etablierten Parteien, dass ohne Sperrklausel die Mehrheitsbildung im Europäischen Parlament erschwert und damit die Beschlussfähigkeit behindert werde, widerspreche dem Grundgedanken der parlamentarischen Demokratie.

Mit dem Gesetzentwurf solle, so der Beschluss des Bundestages, eine Mehrheitsbildung und das reibungslose Funktionieren der EU-Exekutive gewährleistet werden. Ob eine Sperrklausel ein Instrument der Demokratie sein kann oder nur die etablierten Parteien begünstigt, wird nun das Bundesverfassungsgericht prüfen.

Beyer: "Ich bin mir sicher, dass die Bundesverfassungsrichter auch bei der von mir geführten Verfassungsbeschwerde nicht anders entscheiden werden als im November 2011."

Ob die Sperrklausel bei drei oder fünf Prozent liege, sei dabei unerheblich, so Beyer: "Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit nämlich nicht die Höhe, sondern die Sperrklausel als solche für grundsätzlich verfassungswidrig erklärt."

Die Erfolgsaussichten sind nach Auffassung von Rechtsanwalt Beyer sehr gut. Beyer, der mit seiner Kanzlei (www.pwb-law.com) schon vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich war, geht davon aus, dass es bei der Europawahl keine Sperrklausel mehr geben wird.

Ein Videostatement von Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer finden Sie auf der Homepage der Kanzlei unter www.pwb-law.com

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Erich R. Jeske
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Martinskloster 3
99084 Erfurt
Telefon: 0361 7892609
E-Mail: info@jeske-pr.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/69720/2606345/drei-prozent-sperrklausel-fuer-europawahl-verfassungsbeschwerde-durch-pwb-rechtsanwaelte-video von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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