Neue OZ - Gespräch mit Stefan Caspari, Vertreter der Strafrechtskommission des Deutschen Richterbunds: Juristen melden 'verfassungsrechtliche Bedenken' an und kritisieren mangelnde Durchsetzbarkeit!
Datum: Freitag, dem 22. November 2013
Thema: Recht-Infos


Osnabrück (ots) - Richterbund gegen Führerscheinentzug als Strafe!

Der Deutsche Richterbund hält das in den schwarz-roten Koalitionsverhandlungen vereinbarte Fahrverbot für Kleinkriminelle für kaum durchsetzbar.

In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) führte Stefan Caspari dies als Vertreter der Strafrechtskommission des Richterbunds auf "verfassungsrechtliche Bedenken" zurück.

"Weil nicht jeder Täter einen Führerschein hat, könnte die Strafe nicht bei jedem angewendet werden", erläuterte der Jurist. Dies könne gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung verstoßen.

Anders als bei Geldstrafen oder Freiheitsentzug seien die Justizbehörden beim Entzug einer Fahrerlaubnis ferner auf die Kooperation der Betroffenen angewiesen.

Der Führerschein könne zwar eingezogen und zu den Akten gelegt werden. Dass dann wirklich nicht gefahren werde, "kann kein Mensch überwachen", warnte Caspari allerdings davor, dass die Strafe nur griffe, wenn die Täter ihr von sich aus nachkämen.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/2604426/neue-oz-neue-oz-gespraech-mit-stefan-caspari-vertreter-der-strafrechtskommission-des-deutschen von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Osnabrück (ots) - Richterbund gegen Führerscheinentzug als Strafe!

Der Deutsche Richterbund hält das in den schwarz-roten Koalitionsverhandlungen vereinbarte Fahrverbot für Kleinkriminelle für kaum durchsetzbar.

In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) führte Stefan Caspari dies als Vertreter der Strafrechtskommission des Richterbunds auf "verfassungsrechtliche Bedenken" zurück.

"Weil nicht jeder Täter einen Führerschein hat, könnte die Strafe nicht bei jedem angewendet werden", erläuterte der Jurist. Dies könne gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung verstoßen.

Anders als bei Geldstrafen oder Freiheitsentzug seien die Justizbehörden beim Entzug einer Fahrerlaubnis ferner auf die Kooperation der Betroffenen angewiesen.

Der Führerschein könne zwar eingezogen und zu den Akten gelegt werden. Dass dann wirklich nicht gefahren werde, "kann kein Mensch überwachen", warnte Caspari allerdings davor, dass die Strafe nur griffe, wenn die Täter ihr von sich aus nachkämen.

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Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/2604426/neue-oz-neue-oz-gespraech-mit-stefan-caspari-vertreter-der-strafrechtskommission-des-deutschen von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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