Mitteldeutsche Zeitung: Disziplinarverfahren gegen Halles Oberbürgermeister Wiegand rechtmäßig / Verwaltungsgericht Magdeburg weist Klage zurück!
Datum: Donnerstag, dem 07. November 2013
Thema: Recht-Infos


Halle (ots) - Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat gestern in dem seit Jahren andauernden Streit um ein Disziplinarverfahren gegen den früheren Dezernenten und heutigen Oberbürgermeister der Stadt Halle, Bernd Wiegand (parteilos), ein Urteil gesprochen.

Das Disziplinarverfahren sei rechtmäßig, so die Richter. Die Klage von Wiegand, mit der das Disziplinarverfahren aufgehoben werden sollte, wurde abgewiesen.

Allerdings kündigte der Anwalt von Wiegand, Michael Moeskes an, dass eine Berufung am Oberverwaltungsgericht geprüft werde.

In dem Disziplinarverfahren ging es vor allem um Vorwürfe im Zusammenhang mit der Neueinstellung seiner persönlichen Referentin.

Wiegand, so die damalige Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados (SPD) habe die Weisung missachtet, eine bisherige Referentin nach ihrem Erziehungsurlaub weiter zu beschäftigen.

Wegen insgesamt 14 weiterer Vorwürfe sah die Disziplinarverfügung vor, dass Wiegand zwanzig Prozent seiner damaligen Bezüge für die Dauer von einem Jahr gestrichen werden.

Auch die Höhe dieses Disziplinarmaßes sah das Verwaltungsgericht,das als einziges im Land eine Kammer für Disziplinarverfahren hat, als korrekt an.

Die Stadt entsendete keinen Vertreter zu dem Prozess. Der damalige Unterzeichner des Disziplinarverfahrens, Bürgermeister Egbert Geier (SPD), hatte sich selbst für die Verhandlung als befangen erklärt.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47409/2592676/mitteldeutsche-zeitung-disziplinarverfahren-gegen-halles-oberbuergermeister-wiegand-rechtmaessig von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Halle (ots) - Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat gestern in dem seit Jahren andauernden Streit um ein Disziplinarverfahren gegen den früheren Dezernenten und heutigen Oberbürgermeister der Stadt Halle, Bernd Wiegand (parteilos), ein Urteil gesprochen.

Das Disziplinarverfahren sei rechtmäßig, so die Richter. Die Klage von Wiegand, mit der das Disziplinarverfahren aufgehoben werden sollte, wurde abgewiesen.

Allerdings kündigte der Anwalt von Wiegand, Michael Moeskes an, dass eine Berufung am Oberverwaltungsgericht geprüft werde.

In dem Disziplinarverfahren ging es vor allem um Vorwürfe im Zusammenhang mit der Neueinstellung seiner persönlichen Referentin.

Wiegand, so die damalige Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados (SPD) habe die Weisung missachtet, eine bisherige Referentin nach ihrem Erziehungsurlaub weiter zu beschäftigen.

Wegen insgesamt 14 weiterer Vorwürfe sah die Disziplinarverfügung vor, dass Wiegand zwanzig Prozent seiner damaligen Bezüge für die Dauer von einem Jahr gestrichen werden.

Auch die Höhe dieses Disziplinarmaßes sah das Verwaltungsgericht,das als einziges im Land eine Kammer für Disziplinarverfahren hat, als korrekt an.

Die Stadt entsendete keinen Vertreter zu dem Prozess. Der damalige Unterzeichner des Disziplinarverfahrens, Bürgermeister Egbert Geier (SPD), hatte sich selbst für die Verhandlung als befangen erklärt.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47409/2592676/mitteldeutsche-zeitung-disziplinarverfahren-gegen-halles-oberbuergermeister-wiegand-rechtmaessig von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=3893